Man muss sich belügen lassen, man muss sich beleidigen lassen, man muss sich verachten lassen, man muss sich sogar medial bespucken lassen und medial „foltern“ lassen – es hilft alles nichts: Man muss den Rundfunkbeitrag Monat für Monat bis das der Tod „uns“ scheidet bezahlen, auch wenn man den Schrott gar nicht sehen will, ansonsten gibt es jede Menge Ärger:
In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die von privaten Haushalten und Unternehmen gezahlt werden muss. Wenn man den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet, können folgende Konsequenzen eintreten:
- Mahnungen und Säumniszuschläge: Der Beitragsservice (früher GEZ) verschickt zunächst Mahnungen. Bei Nichtzahlung werden Säumniszuschläge erhoben, die die offene Summe erhöhen.
- Zwangsmaßnahmen: Bleibt die Zahlung aus, kann der Beitragsservice rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören:
- Zwangsvollstreckung: Ein Gerichtsvollzieher kann beauftragt werden, offene Beträge einzuziehen, z. B. durch Kontopfändung oder Lohnpfändung.
- Vollstreckungsbescheid: Es kann ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen werden, der die Forderung rechtlich durchsetzt.
- Haftungsmaßnahmen: In extremen Fällen, wenn Zahlungen dauerhaft verweigert werden, kann es zu einer Erzwingungshaft kommen, allerdings ist dies selten und erfolgt nur nach wiederholtem Ignorieren von Zahlungsaufforderungen.
- Schufa-Eintrag: Bei längerfristiger Nichtzahlung kann ein negativer Eintrag in der Schufa erfolgen, was die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen kann.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Wer sich durch falsche Angaben oder Täuschung versucht, der Beitragspflicht zu entziehen (z. B. durch Nichtanmeldung), riskiert eine Strafanzeige wegen Beitragsbetrugs. (Quelle: GROK)
Wenn das kein Zwangsbeitrag ist, was ist Bitteschön es dann?
Der Linksmoderator Georg Restle sieht das natürlich anders:

Da fühlt sich aber jemand ertappt. Und wenn die hohe Politik schon von „Zwangsbeitrag“ spricht, kann da noch einiges in Bewegung geraten – zu Ungunsten der gebührenfinanzierten (so richtig?) linken Journalisten-Darsteller.
Und darauf kann es nur eine Antwort geben und die kommt vom Rechtsanwalt Ralf Höcker:
„Der ÖRR-Zwangsbeitrag ist ein Beitrag und man wird dazu gezwungen, ihn zu bezahlen. Also ist er ein Zwangsbeitrag. Der
Versuch von @georgrestle, einen treffenden Begriff zu tabuisieren, ist ein typischer rhetorischer Trick autoritärer Linker mit dem Ziel, Diskurshoheit zu erreichen, indem es der Gegenseite erschwert wird, ihre Ansichten in schlagkräftigen Worten auszudrücken. Man darf das nicht ernst nehmen und muss es nicht nur ignorieren, sondern sollte erst recht offensiv von Zwangsbeitrag sprechen.“
Georg Restle reagiert wie gewohnt frech:
„Danke fürs Verbreiten. Und nicht vergessen: Monitor gibt es bei Insta, YouTube und natürlich auch in der ARD-Mediathek. Reinschauen, folgen, abonnieren! Und gerne auch mitdiskutieren.“
Würde man ja gerne, wenn man dürfte. Aber Restle ist feige und will sich wohl nur mit Ja-Sagern umgeben:
Stephan Altenburg hat noch ein köstliches Beispiel für uns:
Eine Mandantin von mir (GmbH mit Sitz in Berlin) bekam einen Beitragsbescheid, obwohl sie bereits Rundfunkbeitrag entrichtet und deshalb rechtlich nicht verpflichtet war und ist, diesen (weiteren) Beitrag zu bezahlen. Das war den Herrschaften von der Beitragsstelle aber gleichgültig. Denn sie brauchen nicht zu klagen und müssen deshalb auch kein Gericht überzeugen, die GmbH zu verurteilen.
Stattdessen erzeugen sie den Vollstreckungstitel einfach selbst. Und mit der Zwangsvollstreckung (ja, Herr Restle, so heißt das wirklich!) wurde das Finanzamt (!!!) beauftragt. Jetzt meine Frage an @georgrestle: Wie nennen Sie einen Rundfunkbeitrag, dem man sich nicht entziehen kann und der durch staatliche Zwangsmaßnahmen („Zwangsvollstreckung“) eingetrieben wird? Ich finde „Zwangsbeitrag“ jetzt nicht ganz falsch. Aber ich finde Wolfram Weimer ja auch als Kulturstaatsminister durchaus tragbar.
Andere sind ob dieser von „Opfern“ finanzierter Arroganz und Unverschämtheit natürlich ebenfalls sauer:
Was ist an dem Begriff „Zwangsbeitrag“ bitte falsch, wenn die Zahlung mit Zwangspfändung bis hin zu Zwangshaft erzwungen wird? Eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen zur Zahlung wie bei Streaming-Diensten liegt ja gerade nicht vor.
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Zwangsbeitrag heißt heute Demokratieabgabe. George Orwell lässt grüßen.
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Restle lebt von dem Zwangsbeitrag. Er finanziert seine politisch tendenziöse Tätigkeit beim ÖRR. Es überrascht nicht, daß er die treffende Bezeichnung ‚Zwangsbeitrag‘ nicht mag.
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Sehr treffende Replik, Herr Höcker! Herr Restle will den öffentlichen Meinungskorridor einengen. Das ist zwar noch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, aber der Versuch, Klartext im öffentlichen Meinungsaustausch zu unterdrücken.
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Restles Dreistigkeit kann man ruhig als letzten verzweifelten Versuch bewerten, seine mediale Haut zu retten. Es wird ihm nichts nützen – es sei denn, die AfD wird doch noch verboten. Aber was dann hier in Deutschland los wäre, kann nicht mal dieser De-Moderator einschätzen.
Oder wir werden alle dazu gezwungen, nicht nur zu bezahlen, sondern den Mist auch noch zu gucken. Im von Linken besetzten Deutschland ist ja alles möglich.