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Ermittlungen, weil er sich mit Armbrust gegen 5-köpfige Jugendtruppe wehrte

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Nachts dringt eine 5-köpfige Truppe auf das Grundstück eines 38-jährigen Wiesbadeners ein. Der verteidigt sich und schießt mit einer Armbrust auf die Eindringlinge und verletzt dabei einen 14-Jährigen am Beim. Und wie sollte es auch anders sein, im besten Deutschland ever? Die Polizei ermittelt nicht nur gegen die Jugendlichen, sondern auch gegen den Schützen. 

Sonntagnacht gegen 1.10 Uhr dringen fünf Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren in den Garten eines Privatgrundstücks aus bisher ungeklärten Gründen in Wiesbaden ein. Als der 38-jährige Anwohner dies bemerkte, rief er nicht die Polizei, sondern griff zu einer Armbrust und drückte ab. Der Pfeil traf einen der Eindringlinge und durchbohrte den Oberschenkel des 14-jährigen Teenagers. Der Jugendliche blieb verletzt am Tatort zurück, konnte nicht mehr flüchten. Nach einer Erstversorgung vor Ort wurde der Pfeil in einem Wiesbadener Krankenhaus entfernt. Nun wird nicht nur gegen die Eindringlinge ermittelt, sondern auch gegen den Mann, der sich verteidigte.

Für jeden Menschen ist solch eine Situation objektiv bedrohlich: Ein Fünfertrupp nachts auf dem Grundstück – das ist keine hypothetische Gefahr, sondern reale Bedrohung. Unser Strafrecht unterscheidet jedoch zwischen objektiver Bedrohung und juristisch anerkannter Notwehr: Nur ein „gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff“ auf Leib oder Leben erlaubt den Einsatz tödlicher Gewalt (§ 32 StGB). Das bloße Betreten allein reicht nicht aus.

Die Ermittlungen prüfen: War die Bedrohung akut genug? Gab es mildere Mittel – Türen schließen, Polizei rufen, um Hilfe rufen – oder die Eindringe anbetteln?  War der Schuss verhältnismäßig?

Wie es dem Schützen ergehen könnte, zeigt ein ähnlicher Fall: 2010 drang eine Gruppe Jugendlicher in das Haus eines 77-jährigen Rentners ein. Der Rentner, der aufgrund einer Knieoperation auf Krücken angewiesen war, wurde während des Übergriffs zusammengeschlagen und an einen Stuhl gefesselt. Als die Täter versuchten, seinen Tresor zu öffnen, löste die Alarmanlage aus und die Täter flüchteten. In diesem Moment ergriff das Opfer eine Jagdwaffe und schoss hinter den fliehenden Tätern her. Der 16-jährige Labinot S. wurde dabei in den Rücken getroffen und verblutete wenig später. Zunächst stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, da sie die Schüsse als Notwehr einstuften. Jedoch legte die Familie des Getöteten Beschwerde ein, was zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen führte. Letztlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags. Das Landgericht Stade verurteilte das Opfer zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof bestätigt.

In den Kommentarspalten zeigen sich einige Gutmenschen um das Wohl der Täter besorgt:

„Mit einer Armbrust auf Kinder schießen (14 Jahre). Eine Armbrust wurde früher in kriegen verwendet um Menschen zu töten, also eine Kriegswaffe. Bei Einbrechern rät die Polizei, den Notruf zu wählen und sich zurück zuziehen, ich denke am besten in einem sicheren Raum einschließen und warten bis die Polizei vor Ort ist, sich und andere nicht in Gefahr begeben. Auf keinem Fall eine aggressive Gegenwehr und schon gar nicht schießen, mit einer tödlichen Waffe. das Kind hätte tot sein können.“

Andere fragen sich:

„Warum verschaffen sich 5 Jugendliche nachts zu einem fremden und umfriedeten Grundstück Zutritt? Dem Mann würde ich wegen des Armbrustschusses nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, auch wenn er nicht der Eigentümer des Grundstückes ist. Die Jugendlichen hatten mit dem gewaltsamen Eindringen, bereits eine strafbare Handlung begangen und hatten vermutlich eine weitere vor, die nur durch das Eingreifen des Mannes verhindert wurde. Hätte er gezögert und sie nur angesprochen, könnte es verhängnisvoll für ihn ausgehen und die jungen Männer wären wieder über alle Berge. Jetzt braucht man nicht ergebnislos zu fahnden, weil man die Täter hat und jeder Zweifel ausgeräumt ist.“

Und stellen fest:

„Wenn ich hier die Diskussion verfolge, ist das schon sehr bemerkenswert, dass einige der Meinung sind, dass man Einbrecher nicht mehr attackieren darf, sondern wahrscheinlich ihnen noch den Weg zum Safe zu zeigen hat. All die, die hier die Vorgehensweise des Anliegers reklamieren, wohnen wahrscheinlich in einem Mietshaus in der 15. Etage auf 50 qm. Die brauchen auch keine Angst zu haben. Dort würden potentielle Einbrecher wahrscheinlich noch aus Mitleid 50 Euro in den Briefkasten stecken.“

(SB)

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