Kapitulierende Richter, überforderte Staatsanwälte (Symbolbild: shutterstock.com/Von Rafa Irusta)

Danke, Merkel: Milliardenkosten und totale Selbstblockade auch in der der Justiz – fast die Hälfte aller deutschen Verwaltungsrichter nur für Asylverfahren tätig

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Bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages über das Gesetz der Regierung zur erleichterten Einstufung von Ländern zu sicheren Herkunftsstaaten, erklärte der von der Union geladene Vorsitzende des Bundesverbandes der Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, dass er das Vorhaben für rechtskonform und geeignet hält, die Zahl der aussichtslosen Asylverfahren deutlich zu minimieren. Diese würden die öffentlichen Haushalte jährlich mit einem „hohen dreistelligen Millionenbetrag“ belasten. Die Arbeit in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren binde „etwa die Hälfte der Arbeitskraft der Verwaltungsrichter in Deutschland“. 2.600 der insgesamt etwa 3.000 Verwaltungsrichter würden in der ersten Instanz arbeiten, wovon wiederum etwa die Hälfte „ausschließlich mit der Bearbeitung asylgerichtlicher Verfahren gebunden“ sei und für die „Entscheidung anderer Verfahren nicht zur Verfügung“ stünde. Die Kosten für Asylverfahren bezifferte Segmüller auf zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro – und das pro Jahr! Das betrifft nur die Verwaltungsgerichtbarkeit, wohlgemerkt – Strafprozessen und Zivilverfahren sind hier noch gar nicht berücksichtigt, dort sieht es nicht viel anders aus.

Für ihn ist es daher von „hohem gesamtstaatlichen Interesse, die Entscheidung asylgerichtlicher Verfahren“ so effizient wie möglich zu organisieren. Das rechtliche Konzept der „sicheren“ Herkunftsstaaten sei dazu geeignet, da Migranten aus solchen Ländern mit Verschärfungen rechnen müssten und in der Regel schneller abgeschoben werden könnten. Das geplante Gesetz hält Seegmüller für „verfassungs- und unionsrechtskonform“. Die Regierung will die Einstufung als sicheres Herkunftsland künftig per bloßer Rechtsordnung vornehmen. Bis jetzt muss der Bundesrat jedes Mal zustimmen, was von Bundesländern mit linker Regierungsbeteiligung regelmäßig blockiert wird.

Änderungen überfällig

Die Beteiligung von Bundestag und Länderkammer soll nur in den Asylfällen beibehalten werden, die den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den subsidiären Schutz betreffen. Für die übrigen 99 Prozent der Asylsuchenden, die bereits in einem sicheren Drittstaat waren, soll die neue Vorgehensweise gelten, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt per Verordnung neue „sichere“ Herkunftsstaaten bestimmt.

Dies wäre in der Tat eine sinnvolle und vor allem mehr als überfällige Änderung, die den seit zehn Jahren anhaltenden Asylwahnsinn eindämmen würde. Allerdings müssten dann auch endlich Abschiebungen in diese sicheren Herkunftsländer mit aller Konsequenz vollzogen werden. Auch diese sind Ländersache und müssten dem Bund übertragen werden, damit sie endlich vollzogen werden können, ohne mit allen Tricks sabotiert zu werden, wie es derzeit geschieht. Dass eine halbe bis eine ganze Milliarde Euro allein für die Prozesskosten von ganz und gar überflüssigen Asylverfahren anfallen, ist ein weiterer skandalöser Aspekt dieser völlig irrsinnigen Migrationspolitik. Man kann nur hoffen, dass dieser ausnahmsweise einmal richtige Schritt der Regierung nicht wieder durch die Asyllobby und das EU-Recht sabotiert wird. (TPL)

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