Es darf wieder gelacht werden:

Dumm sind sie nicht und weil sie wissen, dass der Widerstand gegen von der Leyens Chatkontrolle bei den eigenen Wählern zu groß ist und ihre Macht gefährden könnte, denken sie sich einfach einen anderen Begriff aus, um die Bürger zu blenden.
Friedrich Merz schreibt:
„Die Polizei schützt uns alle. Dafür braucht sie eine gute Ausrüstung und die richtigen Befugnisse. Deshalb modernisieren wir das Bundespolizeigesetz: für mehr Kontrollen in Waffen und Messerverbotszonen, die Nutzung von Drohnen und präventive Telekommunikationsüberwachung.“
Hört, hört – und was ist an dieser präventive Telekommunikationsüberwachung anders als bei der Chatkontrolle?
Wir lesen bei GROK:
Präventive Telekommunikationsüberwachung bedeutet die anlasslose oder vorbeugende Überwachung von Kommunikationsdaten (wie Telefonate, E-Mails, Chats oder Internetnutzung) durch staatliche Stellen, um potenzielle Bedrohungen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität oder andere Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Im Gegensatz zur gezielten Überwachung, die auf konkrete Verdachtsmomente abzielt, erfolgt die präventive Überwachung oft ohne spezifischen Anlass und kann große Datenmengen umfassen, die analysiert werden, um Muster oder Auffälligkeiten zu identifizieren.
In Deutschland ist diese Praxis stark umstritten und bislang noch durch das Grundgesetz (insbesondere den Schutz der Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10) sowie durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts strikt reguliert. Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, die eine Form der präventiven Überwachung darstellt, wurden mehrfach als verfassungswidrig eingestuft, wenn sie unverhältnismäßig sind oder die Rechte der Bürger unverhältnismäßig einschränken. Aber genau das kann durch so ein neues „Gesetz“ umgangen werden (Gefahr im Verzug).
Sarkastisch formuliert: Es ist der liebevolle Versuch des Staates, all deine Chats, Anrufe und Surfgewohnheiten im Auge zu behalten, bevor du überhaupt auf die Idee kommst, etwas „Böses“ zu tun – alles natürlich nur zu deinem Schutz, während deine Privatsphäre ein kleines Opfer für die große Sache bringt.
Es ist und bleibt kriminell, seine staatliche Nase in die Privatangelegenheit der Bürger zu stecken. Aber die Sache hat auch was Gutes, denn dieses neue Ding könnte dafür sorgen, dass so etwas auch bei Politikern wie von der Leyen und Merz möglich ist – die geben ja ständig Anlass genug, in ihren Kommunikationskanälen Böses auszuhecken.
Oder sind die mal wieder davon ausgenommen?
Zum Abschluss noch ein Kommentar von Wolfgang Kubicki:
In jeder schwarz-roten Koalition ein neuer Staatstrojaner zum Ausspähen von Messenger-Diensten – heute wieder im Kabinettsentwurf zum Bundespolizeigesetz. Es war leider so erwartbar wie traurig. Und wie immer bei der Einführung solcher Befugnisse wird es heißen: „Ja, aber das gilt doch nur für bestimmte Einzelfälle.“ Doch genau so wurde dieses Instrument über die Jahre schleichend ausgeweitet – von der Strafverfolgung über die Geheimdienste bis hin zu präventiven Maßnahmen. Gestern versuchte Jens Spahn im Zusammenhang mit der Chatkontrolle den Eindruck zu erwecken, er habe verstanden, worin das Problem solcher präventiven Eingriffe besteht. Aber: Union und SPD haben nichts verstanden. Rein gar nichts!






















