Die letzte Umbenennung ist gerade mal drei Jahre her: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Abstimmung über das “Bürgergeld-Gesetz” im Oktober 2022  im Bundestag (Foto:Imago)

Die nächste Fake-Reform: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung – sonst ändert sich faktisch nix

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Gestern präsentierte die Bundesregierung mit großem Getöse eine angeblich grundlegende Bürgergeldreform. Vollmundig waren die medialen Anpreisungen des gefundenen Koalitionskompromisses: „Es wird die neue Grundsicherung geben, so wie im Koalitionsvertrag verabredet“, brüstete sich Bundeskanzler Friedrich Merz. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, tönte CSU-Chef Markus Söder. Wer arbeite, müsse mehr haben als jemand, der nicht arbeite, außerdem werde jede Form von Sozialmissbrauch bekämpft und geahndet, so die weiteren bombastischen Schaufensterparolen. Das einzige was hier tatsächlich Geschichte ist, ist der bisherige Begriff: Nach der nun zum vierten Mal in den letzten 20 Jahren vollzogene Änderung für die immerselbe Stütze – die erst Sozialhilfe hieß, dann vornehmer ”Leistungen nach SGB II“, dann Hartz-IV, dann Bürgergeld – soll sie nun neuerdings “Grundsicherung” heißen. Zumindest so lange, bis auch dieser Begriff nach pejorativer Aufladung die Euphemismus-Tretmühle durchlaufen hat und durch einen neuen ersetzt wird, während sich an den zugrundeliegenden Problem nichts ändern wird. Auch diesmal nicht – denn die “Grundsicherung” ist alter Wein in neuen Schläuchen.Vordergründig klingt das, was hier wie üblich als großer Durchbruch verkauft wird, zunächst einmal sinnvoll und konsequent: Wer drei Termine schwänzt, soll keine Stütze mehr erhalten. Wieso auch hier wieder drei und nicht zwei, wenn doch eigentlich schon nach dem ersten unentschuldigt nichtwahrgenommenen Termin eine Mitwirkungsverweigerung bei der Jobsuche indiziert wäre, sei einmal dahingestellt, ebenso wie die Tatsache, dass derartige Regelungen eigentlich so dermaßen selbstverständlich und normal sein müssten, dass man sich eher fragen muss, wie sie jemals abgeschafft werden konnten. Auch, dass soll die „neue Grundsicherung“ künftig mit einem “Erstgespräch” zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsempfänger beginnen soll, in dem ein „Kooperationsplan“ erstellt wird (in dem sich der Bezieher verpflichtet, an der Arbeitssuche aktiv mitzuwirken), ist eigentlich eine Banalität und keine Sensation.

Bas klingt schon wieder ganz anders als Merz…

Doch Merz verkündet das, was bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Steuerzahler oder der Solidargemeinschaft eigentlich seit jeher das Selbstverständlichste der Welt sein müsste, als sensationellen Durchbruch, als habe seine Regierungstruppe das Ei des Kolumbus entdeckt: „Wenn der Leistungsberechtigte einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, wird unmittelbar ein zweiter Termin für ihn angesetzt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, dann werden die Leistungen um 30 Prozent sofort gekürzt – bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Das heißt im Klartext: Wir werden die Mitwirkungspflicht deutlich verstärken und wir werden die Sanktionsmöglichkeiten ebenfalls deutlich erhöhen“. So weit, so schlecht – doch wenn Deutschland nach Jahren der Verirrung wenigstens hier nun endlich wieder auf den Pfad der Vernunft zurückkehren würde, wäre das ja ein Lichtblick. Doch hier kommt die Crux: Selbst diese überfälligen Reformankündigungen scheinen keinesfalls ausgemachte Sache zu sein.

Bei SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas hörte sich das, worauf man sich geeinigt habe, nämlich schon ganz anders an als bei Merz: Laut ihr  gelte die 30 Prozent-Sanktion nach dem zweiten versäumten Termin nur für drei Monate. Und weitere Sanktionen darüberhinaus konkretisiert sie gar nicht est: „Wer nicht zu Terminen kommt, muss mit klaren Konsequenzen rechnen. Wer wiederholt ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint und auf Aufsuchen nicht zu erreichen sind, bei denen kann der Anspruch der Leistung entfallen“, so Bas. Im Klartext:  Es geht also zum einen noch nicht um Arbeitsverweigerung, sondern um das Versäumen von Terminen „ohne wichtigen Grund“ – und zum anderen gibt es beim neuen Bürgergeld also gerade keine Einigung darauf, dass man arbeiten muss„Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt bringt es auf den Punkt: “Man muss nur zum Termin erscheinen, solange man keine plausible Ausrede hat.

Weitere Merz’sche Mogelpackung

Derzeit kostet das Bürgergeld die Steuerzahler übrigens schlappe 47 Milliarden Euro, die Hälfte davon geht für Ausländer drauf, und ein beträchtlicher Anteil der restlichen “Deutschen” hat Migrationshintergrund oder ist lediglich passdeutsch. Reichelt prophezeit: “In einem Jahr wird es uns exakt genauso viel kosten.“ Was die Fake-Reform außerdem zur Makulatur macht: Die angedrohten Totalkürzungen dürften verfassungsrechtlich gar nicht möglich sein. Da wie gesagt die Hälfte der Bürgergeldbezieher Ausländer und ein weiterer erheblicher Teil turboeingebürgerte Neubürger sind, werden die Jobcenter sich überdies dreimal überlegen, ob sie tatsächlich Sanktionen verhängen, wenn ihnen Leib und Leben lieb sind. Dies stellte auch AfD-Chefin Alice Weidel klar: Die Umbenennung des Bürgergelds sei ein „reiner Etikettenschwindel”, die geplanten Sanktionen seien nur “kosmetische Korrekturen“, schrieb sie. Der „Elefant im Raum“ sei weiter, dass es sich um ein faktisches Migrantengeld handelt. Die AfD fordert daher, dass es Grundsicherung „grundsätzlich nur noch für deutsche Staatsbürger“ geben darf. Das würde allerdings wenig bringen – denn dank „Chancen-Einbürgerungsrecht“ und den Turbo-Einbürgerungen wird deren Zahl immer größer und die Sichtbarkeit des importierten Problems immer weiter vernebelt.

Dass die gigantischen Bürgergeld-Kosten vor allem auf illegale Zuwanderer und Ukrainer zurückzuführen sind, wurde von den Regierungsspitzen nach diesen jüngsten Reformplacebo bezeichnenderweise mit keiner Silbe erwähnt, obwohl hier das Hauptproblem liegt. Doch auch mit dieser Klientel wird sich niemand anlegen – weshalb die Reform auch größtenteils verpuffen wird. Konsequent werden die Behörden allenfalls bei Biodeutschen mit festem Wohnsitz, Steuer- und Sozialversicherungsnummer durchgreifen, während die Ungleichbehandlung – die auch vor Gericht längst zu einer faktischen Zweiklassenjustiz geführt hat – zwischen Alt- und Neubürgern weiter auf die Spitze getrieben wurde. Wie bei der “Migrationswende” ist auch diese Alibi-Reform des Bürgergelds ein reiner Schwindel, eine weitere Merz’sche Mogelpackung, die zeigt: Mit der SPD ist kein Staat zu machen, doch Friedrich Merz beharrt weiter auf seiner Brandmauer, damit er Kanzler bleiben kann. Das Grundübel von praktisch allen Problemen in Deutschland – die Massenzuwanderung, fehlender Grenzschutz, endlose Asylverfahren und mangelnde Abschiebungen der zahllosen Ausreisepflichtigen –  bleibt unangetastet. (AS)

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