Um den noch arbeitenden Teil der Bevölkerung noch mehr drangsalieren zu können, sind die Verantwortlichen recht erfinderisch – weil sie einfach die Wurzel der Probleme nicht ausreißen wollen, sondern die Pflanze der Ungerechtigkeit weiter gießen möchten.
In Deutschland können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen von Zuzahlungen bei Medikamenten befreit werden. Hier sind die wichtigsten Schritte und Bedingungen:
- Belastungsgrenze prüfen:
Die Zuzahlungen für Medikamente, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte usw. dürfen eine bestimmte finanzielle Belastungsgrenze nicht überschreiten. Diese beträgt:- 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt für die meisten Versicherten.
- 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens für chronisch Kranke, die sich mindestens ein Jahr in ärztlicher Behandlung befinden oder eine Schwerbehinderung haben.
Das Bruttoeinkommen zum Lebensunterhalt wird nach Abzug bestimmter Freibeträge berechnet (z. B. für Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner). (Quelle: GROK)
Bürgergeld-Empfänger sind damit wohl von dieser neuen Schweinerei, unter der wieder nur die Leistungsträger leiden werden, ausgeschlossen.
Aber wie fast alles, was diese Regierung plant und beschließt, wird auch das hier ein Rohrkrepierer. Denn je höher die Zuzahlung ist, desto schneller wird man von ihr befreit.
Aber kann man von einer Anwältin (Warken) erwarten, dass sie rechnen kann?






















