Claudia Roth (Foto: Imago)

Peinliche Schlappe vor Gericht für Claudia Roth und Börsenverein des Deutschen Buchhandels

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Letzte Woche ging endlich ein ebenso langer wie teurer und vor allem völlig überflüssiger Rechtsstreit zu Ende, als der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mitteilte, dass er keine Rechtsmittel gegen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 29. August einlegen wird, das die Klage des Vereins gegen den Lau-Verlag auf Rückzahlung eines Druckkostenzuschusses für das Buch „Kulturkampf um das Volk“ des Politik-Professors Martin Wagener abgewiesen hatte. Dieses erschien während der Corona-Zeit 2021. Damals hatte die Regierung das Programm „Neustart Kultur“ aufgelegt, um die wirtschaftliche Unsicherheit von Verlagen etwas zu mildern, unter anderem durch kleine Druckkostenzuschüsse, die über den Börsenverein ausgezahlt wurden. Der Lau-Verlag erhielt 7.500 Euro.

In dem Buch hatte Wagener den Verfassungsschutz wegen seiner sich damals schon in Vorbereitung befindenden „Gutachten“ über die AfD und die damalige Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer kulturfremden Migrationspolitik kritisiert, die dazu führen werde, dass das deutsche Volk in den nächsten Jahrzehnten sukzessive verdrängt würde. Daraufhin wurde ihm im Oktober 2021 sein Lehrauftrag beim Bundesnachrichtendienst (BND) entzogen – ebenfalls aufgrund eines „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, das Wageners Buch als angeblich verfassungsfeindlich einstufte, weil er darin einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ verwende, der gegen die Menschenwürdegarantie und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. Konkrete Gründe dafür wurden natürlich nicht angeführt. Gegen Wagener wurde sogar ein immer noch laufendes Disziplinarverfahren eingeleitet und ihm selbst das Betreten des BND-Gebäudes untersagt. Seit 2023 forderte man bereits die Rückzahlung der 7.500 Euro Druckkostenzuschuss zurück, da das Buch verfassungswidrig und damit nicht förderungswürdig gewesen sei. Auch dafür wurde das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes als Vorwand herangezogen. Die damalige Grünen-Kulturstaatsministerin Claudia Roth gab sich entrüstet und erklärte, nichts von der Einstufung des Buches gewusst zu haben, obwohl zusammen mit dem Förderungsantrag eine völlig korrekte Projektbeschreibung zu dem Buch eingereicht wurde.

Behauptete “Verfassungsfeindlichkeit zwischen den Zeilen”

Der Lau-Verlag verweigerte die Rückzahlung und verwies darauf, dass das Buch den Förderkriterien voll und ganz entspreche und die für die Auszahlung des Zuschusses Verantwortlichen damals auch keinerlei Beanstandungen vorbracht worden seien. Der Börsenverein beauftragte sogar den linken Rechtsprofessor Alexander Thiele, Prorektor der BSP Business and Law School, mit einem ausführlichen Gutachten zu „Kulturkampf um das Volk“. Darin schwurbelte dieser auf 38 Seiten irgendwelches Geschwätz über einen „Graubereich“ und angebliche Verfassungsfeindlichkeit „zwischen den Zeilen“ in Wageners Buch zusammen. Wageners Thesen „können sich diesem Graubereich insofern auch dann wenigstens partiell annähern, wenn sie eine ausdrückliche und insbesondere rechtliche Differenzierung zwischen kulturellen und sonstigen Deutschen nicht vornehmen oder sogar explizit ablehnen, sofern sich aufgrund der Lektüre eine dahinterliegende andere ‚eigentliche‘ Ansicht nachgerade aufdrängt. […] Insoweit wird sich der Autor oder die Autorin ab einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht mehr darauf berufen können, dass einzelne Aussagen und Passagen für sich genommen jeweils einer verfassungsfreundlichen Interpretation zugänglich wären, wenn und weil sich die zwischen den Zeilen hervortretende verfassungsfeindliche Ansicht aufgrund dieses kontextbezogenen Gesamteindrucks dann nicht mehr glaubhaft leugnen lässt. Wann diese Schwelle überschritten ist, wird man oftmals aber erneut nicht punktgenau angeben können“, so Thieles peinliches Gefasel.

Belege konnte er natürlich ebenfalls nicht liefern, weil es sie nicht gibt – ebenso wenig wie eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Druckkostenbeihilfe. Wegen dieser lächerlichen und noch dazu völlig berechtigt gewährten Summe wurde eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt, die nun endlich ihr Ende gefunden hat. Ohne Roths Betreiben hätte diese Farce sich unmöglich so lange hinziehen können. Die Kosten dafür lagen weit über den 7.500 Euro, die zurückgefordert wurden. Eigentlich müssten sie Roth persönlich in Rechnung gestellt werden, die derzeit ihr Leben auf Kosten der Steuerzahler als Bundestagsabgeordnete fortsetzt. (TPL)

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