Selbständige und Unternehmen, die mit der AfD in Geschäftsbeziehung stehen, werden immer wieder von “zivilgesellschaftlichen” Initiativen subtil unter Druck gesetzt. Dabei werden infame Unterstellungen gegen die Alternative für Deutschland verbreitet. Ich halte dagegen – so wie in einem aktuellen Fall aus Speyer / von Nicole Höchst
Die Antifa ihre politisch verbundenen Initiativen und Vorfeldorganisation führen auf der untersten politischen Ebene, an der Basis, in den Kommunen, den Kampf gegen die einzige Opposition in Deutschland fort, der in Berlin finanziert und vorgegeben wird. Nach dem Motto: wenn man die AfD genau zumindest noch – nicht verbieten kann, dann muss man sie ausgrenzen, schädigen und die formieren, wo es nur geht. Besonders gerne werden hierbei Dritte in Mitleidenschaft gezogen, die mit der AfD lediglich eine Geschäftsbeziehung unterhalten – durch subtile Drohungen mit Boykott und Schlimmerem. Gastronom, die AfD – Veranstaltungen bei sich dulden, werden die Scheiben eingeschmissen oder sie Verhalten unerwartete Hausbesuche; Hallenbesitzer, die an AfD – verbände vermieten, werden attackiert.
In Speyer kam es nun zu einem ähnlichen Vorfall – auch wenn hier keine physische Gewalt angedroht wurde, sondern stattdessen wieder einmal aberwitzige Falschbehauptungen über die AfD aufgestellt wurden, mit denen an das “demokratische Gewissen” der Adressaten appelliert wurde: Eine private Rheinschiff-Reederei in meiner Heimatstadt Speyer, die Personenschifffahrt Streib GbR, wurde von einer linksextremen Gruppierung am 6. Oktober brieflich aufgefordert, die Vermietung eines Schiffes an die AfD rückgängig zu machen. Absender des verleumderischen und von Falschbehauptungen nur so strotzenden Briefes war die Initiative “Aufstehen gegen Rassismus Speyer”, einem der zahllosen Ableger der “zivilgesellschaftlichen” Sammelbewegung “gegen rechts” in diesem Land.
Offener Brief mit Mustercharakter
Ich habe mich daraufhin vorgestern entschieden, an die auf diese Weise presseöffentlich unter Druck gesetzte Personenschifffahrt Streib GbR einen Offenen Brief zu schreiben, in dem ich auf die erhobenen Vorwürfe gegen die AfD eingehe und diese sachlich entkräfte. Da es sich um ein leider alltägliches Phänomen handelt, hat mein Antwortschreiben weitgehenden Mustercharakter; daher möchte ich ihn an dieser Stelle, quasi als meine heutige “Kolumne“, dokumentieren:
Nicole Höchst, MdB
Religionspolitische Sprecherin
Sprecherin für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
Alternative für Deutschland – Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
An die
Personenschifffahrt Streib GbR
Speyer, den 10.10.2025
Betrifft: Schreiben der Initiative „Aufstehen gegen Rassismus Speyer“ vom 6. Oktober 2025 – Vorwürfe gegen die AfD
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf das Ihnen zugegangene Schreiben der Initiative „Aufstehen gegen Rassismus Speyer“, in dem Sie aufgefordert werden, eine Vermietung Ihres Schiffes an die AfD rückgängig zu machen.
Dieses Schreiben enthält schwerwiegende und unbelegte Behauptungen, die sowohl sachlich als auch juristisch unzutreffend sind. Um Ihnen eine objektive Bewertung zu erleichtern, erlaube ich mir eine kurze, faktenbasierte Einordnung.
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1. Behauptung: Die AfD sei „faschistisch“.
Faschismus bezeichnet ein totalitäres, diktatorisches System, das Grundrechte abschafft und Gewalt verherrlicht.
Die AfD ist dagegen eine demokratisch legitimierte Partei, die nach Art. 21 GG und § 2 PartG an Wahlen teilnimmt und sich in ihrem Programm ausdrücklich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte im NPD-Urteil (BVerfGE 144, 20) klar, dass ein Parteiverbot nur zulässig ist, wenn eine Partei planmäßig und mit hinreichender Intensität die FDGO bekämpft – was bei der AfD nicht der Fall ist.
Der Begriff „faschistisch“ ist daher kein sachlicher Befund, sondern ein politischer Kampfbegriff.
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2. Behauptung: Die AfD sei von „Höcke und seinem Umfeld übernommen“ worden.
Die AfD verfügt über eine demokratisch gewählte Doppelspitze (Alice Weidel, Tino Chrupalla).
Alle Beschlüsse werden auf satzungsgemäß einberufenen Parteitagen in geheimer Wahl getroffen.
Der sogenannte „Flügel“ wurde bereits 2020 aufgelöst.
Von einer „Übernahme“ kann daher keine Rede sein. Unterschiedliche Strömungen sind Ausdruck innerparteilicher Demokratie, nicht Beleg für eine monolithische Führung.
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3. Behauptung: Zusammenarbeit mit Neonazis.
Weder der Verfassungsschutzbericht 2023 noch Ermittlungsbehörden nennen eine institutionalisierte Kooperation der AfD mit Neonazi-Organisationen.
Einzelfälle oder zufällige Kontakte Einzelner rechtfertigen keine kollektive Zuschreibung.
Solche Pauschalvorwürfe sind unwahre Tatsachenbehauptungen (§ 186 StGB) und damit rechtswidrig.
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4. Behauptung: Die AfD poste Antisemitismus oder Hitlerparolen.
Diese Unterstellung ist unbelegt.
Im Gegenteil: Die AfD hat im Bundestag mehrfach Anträge zum Schutz jüdischen Lebens, zur Bekämpfung des politischen Islamismus und zur Sicherung Israels eingebracht (z. B. BT-Drs. 20/3456).
Einzelfälle mit antisemitischen Äußerungen wurden parteiintern geahndet.
Der BfV-Bericht 2024 weist keine antisemitischen Straftaten der AfD aus; vielmehr betont er das wachsende antisemitische Potenzial im islamistischen Spektrum.
Die Gleichsetzung der AfD mit „Hitlerparolen“ ist daher eine ehrverletzende Falschbehauptung.
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5. Behauptung: Die AfD horte Waffen oder bereite einen „Tag X“ vor.
Für diese Behauptung gibt es keinerlei Belege.
Weder Polizei noch Nachrichtendienste führen entsprechende Verfahren.
Der Begriff „Tag X“ stammt aus rechtsextremen Prepper-Milieus ohne Bezug zur AfD.
Die Partei besitzt keine paramilitärischen Strukturen und ruft zu keiner Form von Gewalt auf.
Die Aussage ist frei erfunden und erfüllt objektiv den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB).
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6. Behauptung: Die AfD plane gewaltsame Vertreibungen.
Das AfD-Programm fordert ausschließlich eine rechtsstaatliche Migrationspolitik – die konsequente Anwendung bestehender Gesetze (§ 58 AufenthG), wie sie auch in anderen EU-Staaten gilt.
Von „Vertreibung“ oder Gewalt kann keine Rede sein.
Die AfD betont ausdrücklich, dass Maßnahmen zur Rückführung illegaler Migranten im Rahmen geltender Gesetze erfolgen müssen.
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7. Behauptung: Die AfD wolle ein „ethnisch reines Deutschland“.
Diese Aussage ist falsch.
Im Grundsatzprogramm heißt es:
„Die AfD bekennt sich zur kulturellen Vielfalt Europas und zum deutschen Staatsvolk als Gesamtheit der Staatsbürger – unabhängig von ethnischer Herkunft.“
Der Begriff „Leitkultur“ beschreibt kulturelle Werte und Normen, keine ethnischen Kriterien.
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8. Schlussfolgerung: „Nie wieder Faschismus – stoppt die AfD!“
Diese Formulierung belegt die politische Absicht des Schreibens.
Ein öffentlicher Aufruf, Verträge mit einer demokratischen Partei zu kündigen, kann als gezielte Behinderung politischer Betätigung (§ 21 PartG) oder als sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gewertet werden.
Meinungsfreiheit endet dort, wo gezielt wirtschaftlicher oder sozialer Druck ausgeübt wird, um politische Rechte zu beschneiden.
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Fazit
Das Schreiben von Aufstehen gegen Rassismus Speyer enthält zahlreiche sachlich falsche, ehrverletzende und rechtlich bedenkliche Behauptungen.
Sie dürfen sich daher in Ihrer ursprünglichen Entscheidung bestätigt fühlen, den Mietvertrag nicht zu widerrufen.
Politische Veranstaltungen einer im Bundestag vertretenen Partei sind Ausdruck demokratischer Vielfalt und stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Falls Sie bedroht worden oder zusätzlich persönlich unter Druck gesetzt worden sind, um diese Veranstaltung abzusagen, erstatten Sie bitte Anzeige (auch gegen unbekannt) bei der Polizei.
Für Rückfragen oder die Vorlage ergänzender Dokumente (Verfassungsschutz-Auszüge, Urteilstexte, Programmpassagen) stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nicole Höchst MdB
Zur Person:
Nicole Höchst, Jahrgang 1970, ist AfD-Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie trat 2015 in die AfD ein und ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach/Birkenfeld). Dort ist sie unter anderem als ordentliches Mitglied und Obfrau des Bildungsausschusses und als Sprecherin der AfD-Fraktion für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung tätig. Ferner ist sie stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Senioren und Jugend sowie für Digitales. Höchst ist desweiteren Delegierte des Deutschen Bundestages in den Europarat für die AfD-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Bis 2012 unterrichtete sie als Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg, anschließend war sie bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB). Höchst war 2015 Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission und ist stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Speyer. Sie ist katholisch, hat vier Kinder und lebt mit ihrer Familie in Speyer, wo sie auch Stadträtin ist.
Auf jouwatch veröffentlicht Nicole Höchst alle 14 Tage die kritische Kolumne „Höchst brisant“ zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Der erste Jahrgang dieser Kolumnen ist auch in Buchform erschienen. Unter demselben Titel veröffentlicht sie in unregelmäßigen Abständen Videobeiträge auf ihrem YouTube-Kanal.






















