Sowas kann nur in durch von den Linksgrünen unterwanderten Behörden passieren. Sie decken sich gegenseitig: Der Leiter des Ordnungsamts in sachsen-anhaltinischen Klötze fuhr seit Jahren ohne Führerschein einen Dienstwagen, baute damit besoffen einen Unfall und darf trotzdem ohne zu arbeiten abkassieren.
In der kleinen Stadt Klötze, Sachsen-Anhalt, zeigt sich, wie in linksgrün unterwanderten Behörden sich die Genossen gegenseitig decken: Ulf D., ehemaliger Leiter des Ordnungsamts der Stadt Klötz in Sachsen-Anhalt, kassiert seit sechs Jahren sein volles Gehalt – ohne in diesem Zeitraum einzigen Tag zu arbeiten.
Der Grund? Ein eklatantes Fehlverhalten, das jede Vorstellungskraft sprengt: Der Mann, der für Recht und Ordnung sorgen sollte, fuhr jahrelang ohne gültigen Führerschein in seinem Dienstwagen durch die Gegend. Seine Verfehlung krönte er mit einer Trunkenheitsfahrt, die in einem Unfall endete. Die Konsequenz: Suspendierung auf der Stelle. Das Führen der Dienstgeschäfte und das Betreten des Rathauses wurden Ulf D. untersagt. Da er verbeamtet war, kam eine Entlassung aber nicht infrage. Der Bürgermeister der Altmark-Stadt konnte den Wiederholungstäter nicht einmal zum Knöllchenverteilen oder Straßenkehren einsetzen. Stattdessen musste ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
Doch was folgte, ist ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler: Sechs Jahre lang fließt öffentliches Geld auf Ulf D.s Konto. Wie viel genau bleibt im Dunkeln. Doch bei einem Amtsleitergehalt von schätzungsweise 4.000 bis 6.000 Euro netto im Monat summiert sich der Schaden auf Hunderttausende Euro.
Im März 2024 gaben die Richter des Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage der SPD-regierten Stadt Klötze statt und stimmten seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu. Doch D. legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Erst jetzt erging durch den 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts ein Urteil, das den Steuerzahler von einem staatlich-alimentierten Schmarotzer befreit: Nach mündlicher Verhandlung wurde die Berufung zurückgewiesen. Und zwar endgültig! Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten erhält Ulf D. aber dann doch noch 50 Prozent seiner Bezüge. Zurückzahlen muss er übrigens nichts, verliert aber seine Pensionsansprüche.
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom eines größeren Problems. Das deutsche Beamtenrecht. Kommentatoren in den sozialen Medien scheint klar zu sein: „Sowas kann nur in durch von den Linksgrünen unterwanderten Behörden passieren. Sie decken sich gegenseitig.“
(SB)






















