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EILT: Beitragsverweigerin vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich: Bayerisches Gericht muss ÖRR-Programm auf Ausgewogenheit prüfen

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Erfolg für eine Bürgerin aus Bayern: Vor dem Bundesverwaltungsgericht konnte sie einen wichtigen Teilerfolg im Streit um den Rundfunkbeitrag erzielen! Das Gericht stellte klar, dass frühere Entscheidungen Bundesrecht nicht korrekt berücksichtigt hatten. Nnun muss geprüft werden, ob der Bayerische Rundfunk tatsächlich gegen den Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung verstoßen hat.

Die Klägerin hatte sich über Jahre durch alle Instanzen der bayerischen Verwaltungsgerichte gekämpft. Die Klägerin wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen und vielfältigen Berichterstattung nicht mehr zu erfüllen. Nun wurde ihr Einsatz belohnt: Das Bundesverwaltungsgericht hob die vorherige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies den Fall zurück. Ein deutliches Zeichen dafür, dass beharrliches Engagement sich lohnt!

Im Kern kritisierte das Gericht, dass das frühere Urteil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Dieses Urteil hatte die Anforderungen an staatsferne, vielfältige und ausgewogene Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar definiert – und genau hier setzte die Prüfung jetzt an.

Nun liegt die Sache wieder in den Händen der bayerischen Instanzen, die prüfen müssen, ob der Bayerische Rundfunk über längere Zeit tatsächlich gegen die Pflicht zur Vielfalt und Ausgewogenheit verstoßen hat. Dazu sollen wissenschaftliche Studien über einen Zeitraum von zwei Jahren erstellt werden, die das Programmangebot systematisch untersuchen. Ein Schritt, der für mehr Transparenz und Fairness sorgt – und auf den viele Beobachter gespannt warten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst verweist auf seinen verfassungsrechtlichen Auftrag und betont, dass er diesem umfassend nachkomme. Doch das Gerichtssignal ist klar: Die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben wird streng überwacht, und niemand steht über dem Gesetz.

Vertreten wird die Klägerin vom Düsseldorfer Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer (Kanzlei Lindenau Prior & Partner). Gebauer streitet derzeit als Beistand des Prozeßbevollmächtigten Dr. Harald von Herget vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für eine rechtsdogmatische Neujustierung der bislang steuerähnlich unüberprüfbar ausgestalteten Beitragspflicht. Es gab in der Vergangenheit bereits fünf Klagen gegen den ÖRR, die vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Belange der Beitragszahler entschieden wurden.

(SB)

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