Kindergarten (Foto: Von FamVeld/Shutterstock)

Demografische Tatsachen kann man auch mit Kindergartengebühren schaffen

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Dass sich das Arbeiten in Deutschland immer weniger lohnt, ist eine rechnerische Tatsache, die auch allgemein bekannt ist und immer mehr Leute ins Bürgergeld treibt.

Mann kann mit Steuern, Abgaben und Gebühren aber auch demographische Tatsachen schaffen, wie das Beispiel Kindergartengebühren zeigt.

In immer mehr Städten und Regionen wurden und werden diese Kindergartengebühren erhöht, einfach, weil die Kosten steigen und Städte und Gemeinde – aus Grünen – pleite sind. Die konkreten Erhöhungen variieren stark je nach Ort und Betreuungsumfang, wie beispielsweise um 25 % in Halle (Saale) in zwei Schritten ab März 2025 und Januar 2026 oder um bis zu 50 % in Erlangen bis 2026. 

Beispiele für Erhöhungen
    • Halle (Saale):

      Die Gebühren sollen in zwei Schritten steigen, um insgesamt 25 %. 

      • Die erste Erhöhung gilt ab März 2025 und die zweite ab Januar 2026. 
      • Beispiele für die neuen Kosten (1. Stufe ab März 2025, 2. Stufe ab Januar 2026):
        • Kinderkrippe (40 Std.): von $165 auf $186 (März 2025) und dann auf $207 (Januar 2026). 
        • Kindergarten (40 Std.): von $119 auf $135 (März 2025) und dann auf $150 (Januar 2026). 
    • Leipzig:

      Eine Erhöhung wird für den 1. Juni 2025 vorgeschlagen. 

      • Kindergarten (9 Std.): um $19,88 auf $150. 
    • Erlangen:

      Die Gebühren sollen bis 2026 um etwa 50 % steigen. 

      • Dies ist zum Teil auf die angespannt Haushaltslage zurückzuführen. 
    • Flechtingen:
      Eine Erhöhung um $70 pro Kind und Monat ist geplant, was einem Anstieg von $210 auf $280 für einen vollen Kitaplatz entspricht. (Quelle: GROK)
    • Natürlich werden nicht überall die Kosten erhöht, aber das wird noch flächendeckend passieren, denn der Pleitegeier schwebt über das ganze Bundesgebiet. Im einst reichen Stuttgart sollen die Gebühren für städtische Kitas sogar auf bis zu 828 Euro im Monat steigen!

Nun müssen natürlich nicht alle für diese Gebühren aufkommen:

Bürgergeldempfänger müssen diese Kindergartengebühren in der Regel nicht selbst bezahlen, da sie eine Kostenübernahme beantragen können. Diese Kosten gelten als „unzumutbare Belastung“ und werden auf Antrag vom zuständigen Leistungsträger (Jobcenter) übernommen, z. B. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Auch die Kosten für Verpflegung (Essensgeld) werden in vielen Fällen übernommen. 

Natürlich wissen wir auch, dass Migranten einerseits viel Bürgergeld für sich in Anspruch nehmen (müssen) und gleichzeitig sehr kinderfreundlich sind, also mehr Nachwuchs erzeugen, als die so genannten „Einheimischen“.

Die Schere zwischen Zahler und Nichtzahler klafft also immer weiter auseinander. Mehr Kinder, weniger Kindergartengebühren bei den migrantischen Bürgergeldempfängern. Weniger Kinder aber höhere Kindergartengebühren bei den arbeitenden und steuerzahlenden Bürgern.

Aber der Bevölkerungsaustausch ist natürlich nur eine Verschwörungstheorie und keine demographischen Tatsache.

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