Die Asyl- und Migrationslobby kämpft unermüdlich darum, die Islamisierung Deutschlands voranzutreiben. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) hält es für einen Missstand, dass die Schulordnung eines Berliner Gymnasiums das „sichtbare Beten“ auf dem Schulgelände verbietet. Deshalb hat man vor dem Berliner Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Klage gegen die Schule eingereicht. „Wenn muslimische Schüler*innen sich zum Beten in Toiletten und Gebüschen verstecken müssen, weil sie sonst einen Tadel riskieren, ist das ein tiefer Eingriff in ihre Grundrechte.“ Aufgabe der Schule müsse es sein, den „Schüler*innen religiöse Vielfalt und gegenseitiges Verständnis zu vermitteln“. Durch das Verbot entziehe sich die Schule diesem Auftrag, erklärte GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista.
In Wahrheit sind staatliche Schulen zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet und nicht dazu, jeder Gruppe spezielle Räume für das Praktizieren ihrer religiösen oder sonstigen Bräuche zur Verfügung zu stellen. Dennoch will die GFF gerichtlich feststellen lassen, dass pauschale Gebetsverbote an Schulen diskriminierend seien und gegen das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit verstießen. Insbesondere muslimische Schülerinnen und Schüler seien davon betroffen. Die NGO rühmt sich, bereits vor zwei Jahren Berliner Schulordnungen auf diskriminierende Regelungen überprüft und mehr als 20 Schulordnungen wegen Gebetsverboten, Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof beanstandet zu haben.
Missachtung des weltanschaulichen Neutralitätsgebots im Namen der “Antidiskriminierung”
Die Mehrheit der Schulen habe eingelenkt und ihre Regelungen geändert. Das nicht konkret benannte Gymnasium in Berlin-Mitte hielt jedoch am Gebetsverbot fest und verbietet nach wie vor „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“.
Die GFF hat bereits erfolgreich gegen angeblich diskriminierende Regelungen der Berliner Humboldt-Universität für trans, inter und nicht-binäre Studenten geklagt. Sie ist ein Musterbeispiel für die NGO-Pest in Deutschland und vielen anderen Ländern. Unter anderem erstellt sie auch ein “Gutachten” zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD.
Allein dafür ruft man zur Spende von „insgesamt einer Million Euro“ auf, um „zusätzliche Unterstützung von externen Expert*innen“ einzuholen, „die wir bislang noch nicht eingeplant hatten und unsere weitere Arbeit für eine lebendige Demokratie verstärken“. Wer spende, unterstütze „den Kampf gegen Rechtsextremismus“, heißt es weiter, womit auch klar ist, wie das „Gutachten“ über die AfD ausfallen wird. Solche Organisationen profilieren sich als angebliche Verteidiger der Freiheit, verfolgen aber eine knallharte linke Agenda und leisten auch noch mit allen Mitteln der Ausbreitung des Islams Vorschub, der Freiheitsrechte völlig ablehnt. Man kann nur hoffen, dass die Berliner Justiz dem Gymnasium Recht gibt, aber auch dann wird die GFF ihr unseliges Wirken natürlich fortsetzen und den Fall vermutlich auf die europäische Ebene treiben. (TPL)






















