Der AfD-Außenpolitiker und Europaabgeordnete Petr Bystron muss wegen eines satirischen Memes über den ukrainischen Ex-Botschafter Andrij Melnyk 11.250 Euro Strafe zahlen. Eine ähnliche Darstellung Trumps im “Stern” war hingegen folgenlos geblieben – wieder einmal ein klarer Fall von Politjustiz.
Ironischerweise hatte Bystron das Meme bereits am 12. Juli 2022 gepostet – angesichts der damaligen Abberufung des Ukraine-Botschafters Melnyk aus Deutschland. Grund dafür waren dessen verharmlosende Aussagen zum Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera in einem Interview mit Tilo Jung, die Melnyk auf dem diplomatischen Parkett nach einer Vielzahl von Entgleisungen endgültig untragbar machten.
Melnyk: Abberufen wegen Nazi-Verharmlosung
Bei näherer Betrachtung des Memes zeigt sich genau das, was Bystron damit auch in pointierter Form deutlich machen wollte: Der AfD-Außenpolitiker hatte damit nämlich lediglich die Nähe vieler deutscher Politiker zu Melnyk aufgezeigt, der als Banderist und Bewunderer eines Nazi-Kollaborateurs zum personifizierten Skandal wurde und als beispielloser Pöbler und unverschämter Provokateur jeglichen diplomatischen Gepflogenheiten eines Botschafters mit Füßen trat .
Doch weil die AfD bei jeder Gelegenheit kriminalisiert wird, zog sich die politische Handschrift auch in diesem Fall durch das gesamte Strafverfahren. Jahrelang geschah allerdings nichts. Erst im EU-Wahlkampf 2024 begann die mediale Verfolgung Bystrons und das Ermittlungsverfahren für das Meme. Nun wurde die satirische Überzeichnung vom Gericht für rechtswidrig befunden. Der Vorwurf: „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Konkret ging es um eine Bildmontage mit dem Text „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“, auf der mehrere deutsche Spitzenpolitiker beim „Winken“ gezeigt werden. Die Staatsanwaltschaft wollte darin Hitlergrüße erkennen. Bystron legte gegen das Urteil umgehend Rechtsmittel ein: „Die Justiz darf sich nicht für parteipolitische Spielchen missbrauchen lassen, um die AfD zu diskreditieren.“
Wann die Justiz Hitlergrüße sieht – und wann nicht
Das Magazin “Stern” zeigte bereits 2017 Donald Trump im Hitlergruß mit der Schlagzeile „Sein Kampf“. Weder Ermittlungen noch juristische Folgen – keine Staatsanwaltschaft sah damals Handlungsbedarf. Satire ist also bei AfD-Politikern strafbar, bei linken Medien dagegen en vogue.
Der in Tschechien geborene Bystron hat bereits leidvolle Erfahrung gesammelt mit der Verfolgung wegen von imaginärer Hitlergrüße: Bereits im März 2022 wurde Bystron unterstellt, auf einer Corona-Demo einen Hitlergruß gezeigt zu haben, als er in Wahrheit in die Menge winkte. Der AfD-Politiker legte der Staatsanwaltschaft damals ein Foto, das Merkel beim Winken zeigt, vor. Daraufhin stellte diese die Ermittlungen ein. Doch der Reflex ist eindeutig: Winkt der AfD-Politiker Bystron, sieht die Justiz darin also einen Hitlergruß. Winkt Merkel, sieht sie keinen Hitlergruß. Aber zeigt Bystron Merkel beim Winken, so ist es wieder ein Hitlergruß. Man könnte über diese Grotesken munter lachen, wenn sie kein so tragischer Offenbarungseid für den Rechtsstaat wäre. Für AfD-Politiker gilt der Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) offensichtlich nicht mehr… (TPL)






















