Das Hamburger Landgericht hat wieder einmal ein wegweisendes presserechtliches Urteil gefällt. Diesmal hat es dem ÖRR in Form des ZDF ins Stammbuch geschrieben, dass es keineswegs der objektive Hüter über die Wahrheit ist, zu dem er sich absurderweise aufwirft.
In dem Verfahren ging es um die Berichterstattung des ZDF im Zusammenhang mit der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die die SPD als Bundesverfassungsrichterin nominiert hatte. Das ZDF hatte in diesem Zusammenhang von angeblichen „Falschmeldungen“ gesprochen, die andere Medien über die Kandidatin verbreiten würden. Das Gericht stellte nun klar, dass die Behauptung des ZDF über die vermeintlichen Falschmeldungen keine Tatsachenbehauptung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, eine „wertende Einordnung“ sei.
Auch das in seiner Selbstwahrnehmung so objektive ZDF verbreitet also keine absoluten Wahrheiten, sondern lediglich die Weltsicht seiner Mitarbeiter. Das ZDF glaube, die Position der Kandidatin sei unzutreffend wiedergegeben worden. Dies war zudem sogar objektiv falsch. Heute-Journal-Moderatorin Dunja Hayali hatte von „unzähligen Falschmeldungen“ rechter Medien über Brosius-Gersdorf gesprochen, während im Hintergrund das Logo des Portals „Apollo News“ eingeblendet wurde. Tatsächlich hatte dieses aber nur völlig korrekt über die Positionen Brosius-Gersdorfs zur Abtreibung und anderen Themen berichtet. Auch Medien wie „Tichys Einblick“ oder „Nius“ waren von Hayali gemeint.
“Lediglich Wertungen”
Das Hamburger Urteil bestätigt nun, dass das ZDF lediglich Wertungen vornimmt, sich aber nicht anmaßen darf, unanfechtbare Wahrheiten zu verkünden. Dies ist ein weiterer Schlag für das Selbstverständnis des ÖRR, der nur noch eine linke Meinungs- und Ideologieschleuder ist. Damit wird auch das gesamte „Hass-und-Hetze“-Geschwafel als das entlarvt, was es ist – nämlich eine willkürliche und subjektiv-weltanschaulich geprägte Behauptung, aber keineswegs die Feststellung von Tatsachen. Indirekt stellt das Urteil auch fest, dass ARD und ZDF nicht besser sind als der Rest der Medienlandschaft, der nicht durch Zwangsgebühren finanziert wird.
Auch in der Öffentlichkeit setzt sich diese Ansicht immer mehr durch. Laut einer aktuellen Civey-Umfrage halten 55 Prozent die Berichterstattung des ÖRR für politisch einseitig, 42,1 Prozent sogar sehr einseitig. Nur 16 Prozent bezeichnen sie als eher ausgewogen und nur 9,9 Prozent als sehr ausgewogen. Der Nimbus von ARD und ZDF als Wächter über die reine Wahrheit ist also längst gebrochen, und das Hamburger Urteil bestätigt dies. (TPL)























