Kopftuch-Muslimas (Foto: Shutterstock)
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Wie lange noch? Wei­teres OLG ver­bietet Schöffin das Kopf­tuch­tragen

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Sie versuchen immer wieder, überall in unserem Alltag ihre Symbolik zu etablieren: Eine Schöffin in Niedersachsen bestand auf dem Tragen eines Hidschabs und wurde daher ihres Amtes wegen des Neutralitätsgebotes enthoben. Natürlich klagte die Muslima dagegen, wie immer beim politischen Islam. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschied aber, dass die Entscheidung rechtmäßig ist. Frage: Wie lange widersetzen sich deutsche Gerichte dem politische Islam?

Eine ehrenamtliche Richterin – sprich eine Schöffin – hatte gegen das Land Niedersachsen geklagt – weil sie ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollte. Sie sah darin einen Ausdruck ihres Glaubens und meinte, das Neutralitätsgebot dürfe sie in ihrer Religionsfreiheit nicht einschränken. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies ihre Beschwerde nun zurück – mit einer Begründung, die für manche selbstverständlich klingt, heute aber fast schon mutig wirkt: Wer im Namen des Volkes Recht spricht, muss neutral erscheinen.

Das islamische Kopftuch sei, so das Gericht, ein religiöses Symbol, das im Widerspruch zur gebotenen weltanschaulichen Zurückhaltung stehe. Genau darin liegt der Kern des Konflikts. Denn das islamische Kopftuch ist längst kein rein privates Glaubenszeichen mehr. Es steht für eine Politreligion, den Islam, in der Frauen sich bedecken müssen, um gesellschaftlich akzeptiert zu werden – ein sichtbares Zeichen menschenverachtender,religiöser Hierarchie. Wer es trägt, mag dies individuell begründen, doch der Ursprung dieses Symbols bleibt politisch.

Die Klägerin berief sich auf ihre persönliche Freiheit. Doch Freiheit endet dort, wo sie zur Bühne für den Islam wird. Gerade in der Justiz muss der Staat sichtbar unabhängig bleiben. Wenn Richterinnen oder Schöffinnen diese islamischen Kopfputz tragen, verwischt die Grenze zwischen Glaubensausdruck und Machtsymbol.

Seit Jahren versuchen islamische Verbände, das Kopftuch als Symbol der Selbstbestimmung umzudeuten. In Wahrheit steht es vielerorts für das Gegenteil: für Kontrolle, Abgrenzung und ein politisches Projekt, das den säkularen Rechtsstaat infrage stellt. Das OLG Braunschweig hat diesem Druck standgehalten – noch. Denn die Massenmigration von Abermillionen Muslimen und deren höhere Fertilitätsrate werden die gesellschaftliche Stimmung bestimmen: Immer häufiger wird aus dieser Gruppe heraus, unter Anleitung des politischen Islams die religiöse Symbolik dieser Wüstenreligion über staatliche Prinzipien gestellt.

Frage: Wie lange also werden sich deutsche Gerichte noch gegen den politischen Islam stemmen?

(SB)

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