Schweiz plant ein striktes Reiseverbot für Asylbewerber
Die Schweiz plant etwas, wo Deutschland wieder einmal nur staunen kann: ein klares Reiseverbot für Asylbewerber. Nur Ukraine-Flüchtlinge und echte Notfälle sollen davon ausgenommen sein.
Die Schweiz plant etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte – ein Reiseverbot für Asylbewerber. Menschen, die in der Schweiz Schutz suchen, sollen das Land künftig nicht mehr einfach verlassen dürfen, um in Drittstaaten zu reisen oder gar in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei schwerer Krankheit oder Todesfällen in der Familie – sollen Ausreisen weiterhin möglich bleiben. Flüchtlinge aus der Ukraine behalten aufgrund ihres speziellen Schutzstatus gewisse Freiheiten.
Was auf den ersten Blick nach einer Selbstverständlichkeit klingt, sorgt in den immer selben Kreisen für Empörung. Denn klar ist doch: Wer in einem Land Asyl beantragt, tut dies, weil er dort Schutz sucht. Es widerspricht diesem Grundsatz, wenn jemand gleichzeitig in das Land zurückreist, vor dem er geflohen ist, oder während eines laufenden Asylverfahrens andere Staaten bereist.
Befürworter sehen darin ein notwendiges Instrument, um das Asylsystem glaubwürdig zu halten. Denn Schutz zu erhalten, bedeutet auch, gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Schweiz möchte damit verhindern, dass der Asylstatus missbraucht oder das Verfahren unterlaufen wird. Zugleich soll so das Vertrauen in die Asylpolitik gestärkt werden – sowohl bei der Bevölkerung als auch gegenüber den Schutzsuchenden selbst.
Die immer selben links-woken Kritiker hingegen warnen vor einer übermäßigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Organisationen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, betonen, dass viele Asylsuchende bereits unter erheblichen Belastungen leiden und ein generelles Ausreiseverbot die familiäre Trennung weiter verschärfen könnte.
Das Reiseverbot ist keine eine radikale Neuerung als vielmehr die gesetzliche Festschreibung von etwas, das für viele Menschen mit einem gesunden Restverstand ohnehin selbstverständlich erscheint – wer Schutz sucht, bleibt im Land, das ihn gewährt.
(SB)