Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Freiburg am 10. Oktober 2025 – also vor mehr als zwei Wochen – sein veritables Schandurteil gegen den Freiburger Ahriman-Verlag verkündet, das den Verleumdern der linksradikalen, Soros-nahen Internetplattform „perspektive“ einen bodenlosen Freibrief ausstellte, über Ahriman – dem Verlag in Deutschland mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren – weiterhin die infame Lüge verbreiten zu dürfen, er veröffentliche “regelmäßig antisemitische Bücher”.
Die Verleumder selbst haben das schriftliche Urteil längst erhalten, es wurde ihnen offenbar per E-Mail vor anderthalb Wochen zugestellt; sie rühmen sich seither mit Bezug auf die Urteilsgründe öffentlich ihres „Erfolges“. Doch eben diese Urteilsgründe bleiben der unterlegenen Verlagsseite weiter unbekannt.
Inakzeptables Vorgehen
Denn: Dem Ahriman-Verlag verweigert das – was zu beweisen war, weltanschaulich maximal voreingenommene – Gericht unter fadenscheinigsten Vorwänden die Übermittlung bis heute und enthält ihm das Urteil vor. Die unterlegenen Freiburger warten immer noch – trotz vielfacher Nachfrage des Anwalts – auf das schriftliche Urteil und vor allem die Urteilsbegründung, die die Voraussetzung für die weitere Information der Öffentlichkeit und vor allem für die Einlegung der Berufung sein soll.
Diese inakzeptable Verhaltensweise der Freiburger Justiz bestätigt nicht nur die richterliche Voreingenommenheit, sondern deutet auch darauf hin, dass man die konstruierte und wohl kaum rechtsbeständige Begründung, derzufolge ein dezidiert projüdischer Verlag des “Antisemitismus” geziehen werden darf, zurückhalten möchte – wohl eben um kritische öffentliche Fragen zu vermeiden. Dass es sich hier um ein ideologisch-politisches Urteil und keine unvoreingenommene Entscheidungsfindung im Interesse des Rechtsfriedens handelt, liegt auf der Hand. (TPL)























