Hinter der Brandmauer (Foto: GROK)
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Wann passiert das auch auf Landes- und Bundesebene? NRW-Kommunalaufsicht erklärt Brandmauer gegen AfD im Dortmunder Stadtrat für rechtswidrig

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Hin und wieder gibt es in Deutschland doch noch funktionierende Institutionen, die ihren demokratischen Auftrag ernstnehmen – und in diesem Fall könnte es sich gar um eine bahnbrechende Entscheidung handeln: Die Kommunalaufsicht in Arnsberg durchkreute das erklärte Vorhaben des Dortmunder Stadtrats, grundsätzlich keine Entscheidungen mehr zu treffen, wenn eine Mehrheit dafür nur mit AfD-Stimmen zustande käme – und sei es auch nur für die Errichtung einer Verkehrsampel und selbst wenn die anderen Parteien dafür sind! Diese lokale Umsetzung des antidemokratischen Brandmauer-Irrsinns wurde im Februar auf Betreiben von SPD-Oberbürgermeister Thomas Westphal mit Stimmen von Grünen, Linken und „Die Partei“ beschlossen.

Dies rief jedoch die Aufsichtsbehörde auf den Plan, die die Aufhebung des Beschlusses verlangte, weil es der verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung der AfD widerspreche, sie im Stadtrat zu Mitgliedern zweiter Klasse zu degradieren. Ein an sich einleuchtender und absolut naheliegender, vor allem aber mutiger Beschluss – der den  haltungsbesoffenen OB-Genossen Westphal jedoch nicht zur Einsicht bringe konnte. Dreist behauptete der, der Beschluss sei nicht verbindlich, sondern lediglich eine politische Selbstverpflichtung. Daraufhin leitete die Kommunalaufsicht ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein.

Beschluss sogar trotzig erneuert

Wohl weil seine SPD und die übrigen Blockparteien genau wissen, was hier auf dem Spiel steht, wird natürlich fieberhaft an der Brandmauer festgehalten – und vorletzte Woche der entsprechende, für rechtswidrig erklärte Beschluss sogar noch einmal trotzig vom Stadtrat erneuert. Dieser wird nun aber aller Wahrscheinlichkeit nach von der Bezirksregierung aufgehoben. „Die Stadt Dortmund hat die Bezirksregierung über das Beratungsergebnis des Rates unterrichtet. Der Rat der Stadt Dortmund hat seinen Beschluss bestätigt, sodass die Bezirksregierung nun über dessen Aufhebung zu entscheiden hat“, teilte eine Sprecherin mit. Gesetzliche Grundlage dafür sei Paragraf 122 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen.

Wenn die Stadt gegen die Entscheidung klagt, könnte der Streit um diese von der Merz-CDU losgetretene systematische Oppositionsdiskriminierung auch noch die Gerichte belasten. Und das alles nur, weil die selbsternannten Demokratieretter einen ganzen Stadtrat dazu zwingen, eine völlig legale Partei – und die Bürger, die sie gewählt haben- vollständig zu sabotieren und dafür sogar auf den Beschluss und die Umsetzung wichtiger Projekte für die Stadt verzichten. Man schadet also lieber den eigenen Bürgern, als ihr demokratisches Votum anzuerkennen und endlich vernünftig mit der AfD zusammenzuarbeiten. Dies zeigt erneut die völlige Verkommenheit der Altparteien und ihre skrupellose Missachtung der Demokratie, die sie angeblich retten wollen. (TPL)

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