Wie üblich an der Öffentlichkeit vorbei, plant die EU-Kommission den Aufbau eines „28. Regimes“ – eines virtuellen neuen Mitgliedstaates für Unternehmen. Offiziell handelt es dabei um eine EU-weite Gesellschaftsform, die Hürden für „innovative Unternehmen“ abbauen soll, was auch immer das konkret bedeutet. Die EU-Startup-Kommissarin (!) Ekaterina Zaharieva wandte sich dann auch gegen diesen Begriff. Der politische Versuch, den Begriff „innovativ“ festzuzurren, könne die Reform „um Jahre“ verzögern. „Ich glaube, es sollte offen sein“, erklärte sie auf dem European Angel Investment Summit. Außerdem will sie das 28. Regime lieber über eine Verordnung als über eine Richtlinie umsetzen möchte, weil so keine Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erforderlich wäre.
Was sich tatsächlich hinter dem 28. Regime verbirgt, ist jedoch ein weiterer Versuch, nationales Recht obsolet und EU-Recht zur obersten Instanz zu machen. Das 28. Regime droht zu einem Regime der Konzerne ohne Arbeitnehmerrechte zu werden. Was auf nationaler Ebene über Jahrzehnte erkämpft wurde, würde hier einfach ignoriert und ausgehebelt. Die EU-Expertin Camille Adam, sprach von einem „virtuellen Staat, der für Sozialdumping gebaut wird“. Auch von Gewerkschaften kam bereits Protest
Laut Studie komplett unnötig
Eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) verweist darauf, dass das 28. Regime unnötig sei, weil die bereits bestehenden Richtlinien zur grenzüberschreitenden Mobilität (und zur Digitalisierung eine schnelle und digitale Unternehmensregistrierung ermöglichen würden. Mit der neuen Regelung würden nationale Rahmenregelungen mit starkem Arbeitnehmerschutz gegen eine deregulierende Alternative auf EU-Ebene antreten. Weiterhin sei das Regime schädlich, weil die Schwellenwerte für Informations- und Konsultationsrechte auf 500 Beschäftigte angehoben würden, was zehnmal höher sei als der EU-Rahmen (20 oder 50).
Zudem würden „Employee Stock Ownership Plans“ als Ersatz für Arbeitnehmerrechte geplant, wobei jedoch ignoriert würde, dass mehr als 55 Prozent der Start-ups innerhalb von fünf Jahren scheitern und damit die Löhne und Ersparnisse der Arbeitnehmer gefährdet seien. Und schließlich hätten die Erfahrungen mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) gezeigt, dass damit keine echte grenzüberschreitende Tätigkeit gefördert würden. Stattdessen seien die SEs zu Instrumenten geworden, um die nationalen Mitbestimmungsregeln zu umgehen. Und dies droht auch beim “28. Regime”. Ohne große Debatte wird hier wieder einmal die Entmachtung der Nationalstaaten und vor allem der Bürger betrieben, indem mit allen möglichen Winkelzügen ein Sonderrecht der EU etabliert wird, dem die Völker nie zugestimmt haben.























