Abschiebeflüge: auch weiter reine Alibiveranstaltungen (Symbolbild:Imago)
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Alles gegen Deutschland: Bundesverfassungsgericht macht Abschiebungen noch schwieriger

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die ohnehin kaum stattfindenden Abschiebungen aus Deutschland noch weiter erschwert. In einer aktuellen Entscheidung über drei Verfassungsbeschwerden, erklärte es die Inhaftierung von Ausreisepflichtigen ohne richterliche Anordnung für verfassungswidrig. In einem Fall sollte eine mehrfach straffällig gewordene Slowakin im Sommer 2020 abgeschoben werden. Die zuständige Behörde hatte am 20. August die Abschiebehaft beantragt, die Festnahme erfolgte fünf Tage später. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch noch keine richterliche Anordnung. Die Frau wurde erst nach der Festnahme dem Haftrichter vorgeführt. „Die Freiheitsentziehung setzt grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus“, so das BVerfG. Die nachträgliche Anordnung sei nur ausnahmsweise zulässig, „wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte, verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste“. Dies müsse sodann unverzüglich erfolgen, also „ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt“.

Die vorherigen Instanzen hatten an der Praxis der Behörden nichts zu beanstanden. Das bedeutet, dass eine Abschiebehaft für jede einzelne der derzeit über 200.000 ausreisepflichtigen Personen nur mit richterlicher Genehmigung möglich ist. Die Migrationslobby-Organisation Pro Asyl begrüßte das Urteil natürlich. „Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht erneut klargestellt: Freiheitsentzug durch die Ingewahrsamnahme in Abschiebehaft ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit“, sagte ihr flüchtlingspolitischer Sprecher der Organisation, Tareq Alaows. Das Gericht schütze damit das Grundrecht auf Freiheit. „Es sind wichtige Entscheidungen, denn in den letzten Jahren haben die haftanordnenden Behörden diese rechtswidrige Praxis massiv ausgeweitet“, behauptete er.

Ganz im Sinne der untätigen Merz-Lügentruppe

Ausgerechnet jetzt, wo sich nach zehn Jahren millionenfacher Völkerwanderung nach Europa sogar die EU endlich an dieses Problem heranwagt und eine neue, schärfere Rückkehrverordnung erörtert, die auch eine Abschiebehaft ohne zeitliche Begrenzung von Straftätern und Gefährdern beinhaltet, grätscht das BVerfG dazwischen. Die Dauer der Abschiebehaft liegt derzeit bei sechs Monaten und darf maximal um zwölf verlängert werden. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht über eine künftige Höchstgrenze von 24 Monaten Haft hinaus in schweren Fällen sogar die Entfristung vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte bereits seine Unterstützung an. Die Umsetzung läge aber bei den Bundesländern – und die SPD-geführten Innenministerien kritisierten die geplanten Verschärfungen bereits vehement. Trotz hunderttausender Abschiebepflichtiger gibt es in den Bundesländern nur rund 790 Haftplätze, von denen die meisten belegt sind. Wenn es zu den Verschärfungen kommt, ist -erst recht nach dem BVerfG-Urteil-, mit einer Klagewelle zu rechnen, die den ohnehin heillos überlasteten Gerichten endgültig den Rest geben wird.

Der bloßen Schaufensterpolitik des Lügenkanzlers, die ihre vollmundige Abschiebe-Offensive sowieso nicht umzusetzen willens und politisch fähig ist, kommt die BVerG-Entscheidung vermutlich gelegen, um vom eigenen Versagen noch bequemer ablenken zu können. Von Januar bis Ende September wurden zwar 17.651 Menschen in ihre Heimatländer abgeschoben – doch das war ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Regierung verkauft dies freilich als „Migrationswende“ – dabei lag die Zahl nur um rund 3.000 Personen höher als im Vorjahreszeitraum unter der Ampel. Ende Juni 2025 gab es immer noch ca. 226.000 Ausreisepflichtige in Deutschland. Bundespolizei-Präsident Dieter Romann kritisierte: „Allein im vergangenen Jahr hatten wir etwa 53.800 Rückführungen, die von den Ländern bei uns angemeldet wurden. Rund 33.600 dieser Maßnahmen wurden abgesagt, bevor die Person überhaupt an uns übergeben wurde.“ Die Realität sei, dass Maßnahmen oft im letzten Moment scheitern, „weil Betroffene am Abflugtag untertauchen, plötzlich ein Attest vorlegen oder im Krankenhaus sind“. Um dieses Untertauchen zu vermeiden, brauche es mehr Haftplätze für Ausreisepflichtige. Das Asylchaos bleibt also, trotz aller Lippenbekenntnisse der Regierung, bestehen. Es wird nach wie vor nur ein Bruchteil der überfälligen Abschiebungen vollzogen, der Ansturm auf die deutschen Grenzen hält an und das höchste deutsche Gericht hat nun seinen Teil dazu beigetragen, das Problem noch weiter zu komplizieren. (TPL)

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