Messergewalt: Schuld sind im Zweifel immer das Trauma und die Psychose (Symbolbild: Shutterstock)
[html5_ad]

Aschaffenburger Messerangreifer natürlich „schuldunfähig“ – AfD fordert konsequente Abschiebung

8793644ef6354c9a86118c6380abc330

Der brutale Messerangriff auf eine Kinderkrippengruppe im Januar dieses Jahres wirft erneut ein grelles Licht auf skandalöse Versäumnisse in der Migrations- und Sicherheitspolitik. Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden, dass der 28-jährige Afghane Enamullah O., der am 22. Januar dieses Jahres im Park Schöntal eine Gruppe von Kita-Kindern attackiert hatte und dabei zwei Menschen ermordete – der zweijährige marokkanische Yannis und ein 41-jähriger Passant, der den Kindern half, wurden beide mit etlichen Stichen niedergemetzelt gilt – natürlich straffrei bleibt und als angeblich “schuldunfähig” dauerhaft in die Psychiatrie kommt –  aufgrund einer “paranoiden Schizophrenie”. Heißt wieder einmal: Keine Haftstrafe, keine Abschiebung – stattdessen unbegrenzte Behandlung auf Steuerzahlerkosten, die jährlich “überprüft” wird. Der Gutachter Hans-Peter Volz warnte vor weiteren „hochaggressiven Taten“, falls O. “unbehandelt” bliebe. Dass diese durch eine konsequente Abschiebung garantiert ausgeschlossen wären, stand nicht einmal als Option im Raum.

Dabei stach der Afghane mit “unglaublicher Brutalität”, so die Ermittler, mit einem Küchenmesser er wahllos zu. Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh sprach von einem „Attentat auf Zufallsopfer“, das unendliches Leid verursachte.  Außer den Todesopfer wurden eine Erzieherin, ein weiterer Mann und ein zweijähriges syrisches Mädchen schwer verletzt. Tausende gedachten damals mit Kerzen und Kuscheltieren, ehe dann wieder die obligatorischen Gegen-rechts-Demos einsetzten.

Tat wäre zu verhindern gewesen

Schon früh offenbarte der Fall wieder einmal schwere Behördenversäumnisse: O. war 2022 nach Deutschland eingereist und seit Ende 2024 ausreisepflichtig – doch natürlich gab’s keine Abschiebung. Er fiel mehrmals polizeilich auf: Körperverletzung, Sachbeschädigung, ein Angriff auf seine ukrainische Freundin im August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft.  O. war sogar wiederholt in psychiatrischer Behandlung, wurde aber jedes Mal wieder entlassen. „Warum war dieser hochgefährliche Mann frei?“, fragten Hinterbliebene und Experten nach der Trauerfeier. Fakt ist: Hätte man gehandelt, könnte der Tod von Yannis und dem Helden verhindert worden sein.

Richard Graupner, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, sieht im Urteil einen „erwarteten Skandal“. Der Ex-Polizist aus Schweinfurt kritisiert: „Ausländische Messermörder werden oft als psychisch krank und schuldunfähig eingestuft. Der eigentliche Horror: Dieser Afghane durfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten. Er war ausreisepflichtig, polizeibekannt und trotz Behandlungen entlassen. Das ist multiples Versagen von Behörden und Politik – mit tödlichen Folgen.“ (TPL)

image_printGerne ausdrucken

Themen