Björn Höcke (Profilbild Facebook)

AfD verklagt das „Handelsblatt“ nach dem Spionage-Vorwurf

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Nach den Spionagevorwürfen gegen die AfD schlägt die Partei zurück – und verklagt das Handelsblatt wegen Rufschädigung und mangelnder Sorgfalt. Jetzt geht es um mehr als nur eine Schlagzeile: um die Frage, wie weit Neigungsmedien und politische Gegner in ihrer Kampagne gegen die Opposition gehen dürfen.

Nachdem Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier der AfD öffentlich Spionage zugunsten Russlands vorwarf, zieht die Partei nun juristisch gegen das „Handelsblatt“ vor. Hintergrund ist ein Artikel im Handelsblatt, in dem Maier erklärte, die AfD nutze parlamentarische Anfragen, um gezielt kritische Infrastruktur auszuspionieren. Damit wolle sie eine „Auftragsliste des Kremls“ abarbeiten – eine schwerwiegende Unterstellung, die nicht unbeantwortet bleiben kann.

Die AfD-Fraktion beantragte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt. Der hiesige Justiziar und justizpolitische Sprecher der Fraktion, Sascha Schlösser, erklärte, das Medium habe gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen, da weder eine angehörte Gegenseite noch substanzielle Belege für die erhobenen Vorwürfe vorlägen. Schlösser betont, dass der Ruf seiner Partei durch solche Anschuldigungen stark beschädigt werde. Im konkreten Fall sei keine ausreichende Prüfung erfolgt – fundamentale Standards der Verdachtsberichterstattung seien ignoriert worden.

Zuvor hatte das Handelsblatt auf die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht reagiert. Der betroffene Artikel, veröffentlicht am 22. Oktober unter der Schlagzeile „Spionage im Auftrag des Kremls? SPD-Innenminister schlägt Alarm“, legte eine Verbindung zwischen parlamentarischem Fragerecht und mutmaßlichem Spionagegebaren nahe.

Die AfD wehrt sich auch mit dem Hinweis auf ihr verfassungsmäßig garantiertes Fragerecht, das in der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags explizit verankert ist. Würde man solche parlamentarischen Gestaltungen mit Spionagevorwürfen verknüpfen, werde nicht nur das Ansehen der betroffenen Politiker angekratzt – auch das Vertrauen in demokratische Prozesse selbst komme unter Druck. Diese Verbindung, so Schlösser, sei nicht nur unfair, sondern gefährlich.

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, reagierte umgehend. Er forderte Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) auf, Maier zur Verantwortung zu ziehen – im konkreten Fall durch Entlassung. Die SPD hält indes an ihrem Kurs fest und weist die Klage als politischen Akt gegen freie Medien zurück.

Die juristische Auseinandersetzung ist damit eröffnet: Gelingt der AfD die einstweilige Verfügung, könnte das Handelsblatt gezwungen werden, seine Darstellung zu revidieren – andernfalls stehen langwierige Prozesse ins Haus. Doch schon jetzt ist klar: Mit solchen Vorwürfen überschreitet man die Grenze zwischen kritischer Debatte und gezielter Diffamierung. Und in einer Demokratie darf die Verteidigung der parlamentarischen Rechte kein Verdacht sein.

(SB)

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