Kämpferisch und entschlossen: Deutschlandkurier-Chef David Bendels (Foto:DK)

Prozess gegen Deutschlandkurier-Chef Bendels wegen „Faeser-Meme“ geht in nächste Instanz – auch Ulrich Vosgerau im Verteidigerteam

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Der vom Deutschland-Kurier (DK) mit aller Entschlossenheit ausgetragene Kampf um die Presse- und Meinungsfreiheit geht in die nächste Instanz: Am 14. Januar 2026 findet vor dem Landgericht Bamberg im bayerischen Oberfranken die Hauptverhandlung in dem von DK-Chefredakteur David Bendels und seinen Anwälten angestrengten Berufungsverfahren wegen angeblicher “Politikerverleumdung” statt, wie Bendels bestätigte. Dabei geht es um das bundesweit bekannt gewordene kritisch-satirische Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Der DK-Chef zeigt sich mit Blick auf die Berufungsverhandlung „entschlossen“ und teilt mit, dass seine zwei Strafverteidiger in dem Verfahren durch den renommierten Rechtsanwalt und Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau verstärkt werden.

Gegenstand der Berufungsverhandlung ist das hochumstrittene Urteil des Amtsgerichts Bamberg, das auch international für große Empörung sorgte. Das Bamberger Amtsgericht hatte den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers im April 2025 erstinstanzlich zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt – wegen eines erkennbar satirischen und klar von der Meinungsfreiheit gedeckten Memes mit der damaligen SPD-Bundesinnenministerin, das ein bearbeitetes Bild Faesers mit vorgehaltenem Schild zeigt, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ stand, welches der DK erstellt und auf X gepostet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Rein politisch motiviertes Urteil“

Ins Rollen gekommen war der Stein durch einen Strafantrag, den Faeser selbst gestellt hatte, nachdem sie durch das Bundeskriminalamt (BKA) auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht worden war. Das BKA wiederum war – wieder mal –von der Meldestelle „HessenGegenHetze“, einem der berüchtigtsten deutschen Denunziantenportale, informiert worden. Diese war auch im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Rentner Stefan Niehoff („Schwachkopf“-Affäre) aktiv geworden hatte zuletzt im Mittelpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit gestanden, weil es den “Welt”-Kolumnisten und Philosophen Norbert Bolz wegen eines ebenfalls völlig von der Meinungsfreiheit gedeckten Tweets bei der Staatsanwaltschaft Berlin angeschwärzt hatte, die bei Bolz deswegen eine kafkaeske Hausdurchsuchung durchführte.

In der Causa Bendels argumentierte das Amtsgericht Bamberg unter Vorsitz von Richter Martin Waschner ernsthaft, dass für den unbefangenen User “nicht zu erkennen gewesen” sei, dass an dem Faeser-Bild Veränderungen vorgenommen wurden, und damit angeblich unklar geblieben sei, dass es sich um eine kritische Satire handelte. Die Fotomontage stelle aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar. Diese ignorante und fast schon bösartige Auslegung eines offensichtlich und selbsterklärend ironischen Motiv hatte bundesweit für Kopfschütteln gesorgt. Bendels und seine Anwälte widersprachen dieser Rechtsauffassung des Amtsgerichts Bamberg bereits nach der ersten Verhandlung energisch und kündigten Rechtsmittel an. Bendels sah und sieht das Urteil des Amtsgerichts Bamberg als „rein politisch motiviert“.

Bendels: „Wir kämpfen nicht nur für uns!“

Dem jetzt terminierten Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg sieht Bendels nach eigenen Worten „gelassen und entschlossen“ entgegen. Der DK-Chef betont in einer Erklärung: „Der Deutschland-Kurier und ich werden auch in der Berufungsinstanz mit allen juristischen Mitteln energisch und couragiert die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen. Wir kämpfen insofern nicht nur für uns selbst – sondern auch für alle unabhängigen Medien in Deutschland. Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgte Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegenüber einem übergriffigen Staat und einer Justiz, die offenbar jedes Maß verloren hat.“

In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg lässt sich Bendels zusätzlich zu seinen zwei Strafverteidigern von dem renommierten Verfassungsrechtler und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau vertreten. Dieser bestätigt seine Mandatierung ebenfalls und erklärt: „Wir sind selbstverständlich darauf vorbereitet, Herrn Bendels auch noch weiter in einem Revisionsverfahren, bei einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und einer Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu vertreten. Ich erwarte jedoch nicht, dass dies erforderlich sein wird.“ Vielmehr, so Vosgerau weiter, „rechne ich mit einem Freispruch in der Berufungsinstanz. Die Entscheidung der Ausgangsinstanz (Amtsgericht Bamberg) hat nämlich die Bedeutung der Grundrechte offensichtlich und in grundlegender Weise verkannt und wird daher aufzuheben sein.“

Professor Vosgerau: Gerichte bringen “rechtlich unsinnige Maßstäbe” zur Anwendung

Der Ausgang des Verfahrens gegen DK-Chefredakteur David Bendels ist nach Einschätzung des Top-Staatsrechtlers für die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland von „sehr großer Bedeutung“. Vosgerau führt dazu aus: „Seit längerem wird in der Öffentlichkeit beobachtet, dass die Meinungsfreiheit überall stark beschnitten wird, ein dichtes Netz von Denunziations- und Meldestellen errichtet wurde, Staatsanwaltschaften und vor allem erstinstanzliche Gerichte gegenüber politischen Äußerungen von Bürgern völlig neue, rechtlich unsinnige Maßstäbe zur Anwendung bringen. So werden objektiv grundlose Hausdurchsuchungen inzwischen routiniert als ‚erzieherische Begleitmaßnahme‘ bei Ermittlungsverfahren wegen reinen Meinungsäußerungen eingesetzt.“ Dies werde erstinstanzlich immer wieder gebilligt.

Der insofern besonders prägnante, oben erwähnte Fall der Hausdurchsuchung Professor Bolz, die ebenfalls im Zusammenhang mit einem eindeutig ironisch-satirischen X-Beitrag stand, „hat dies erst jüngst wieder unter Beweis gestellt“, unterstreicht Vosgerau. DK-Chefredakteur Bendels ergänzt im Hinblick auf das Berufungsverfahren abschließend: „Wir lieben die Meinungsfreiheit und wir kämpfen für die Meinungsfreiheit!“ (TPL)

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