Der am Freitag beim Freigang aus der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth geflohene Marokkaner Omar Z. konnte noch immer nicht gefasst werden. Er war wegen mehrerer Gewaltdelikte, unter anderem gefährliche Körperverletzung, verurteilt worden und sei dabei -natürlich- vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen, wie ein Polizeisprecher nebulös mitteilte. Wie lange der Mann schon in dem Krankenhaus untergebracht war, wollte er ebenfalls nicht bekanntgeben. In einem Einkaufszentrum hatte der 32-Jährige sich von seiner Gruppe entfernt und floh ohne Probleme. Derzeit werden die Aufnahmen von Überwachungskameras geprüft und ob Z. mittlerweile digitale Spuren hinterlassen hat. Die Polizei vermutet, dass er sich nach Südeuropa abgesetzt hat.
Der Fall ist wieder einmal ein Musterbeispiel für die wahnwitzige Migrationspolitik dieses Landes. Bei Z. handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber, der aber natürlich nicht abgeschoben wurde. 2022 wurde er in Oberfranken wegen eines Sexualdelikts zu vier Jahren Haft verurteilt und verübte ein Jahr später in Haft eine Körperverletzung und eine gefährliche Körperverletzung. Dennoch erhielt er nun bereits wieder Freigang. „Ausgänge sind gesetzlich vorgeschrieben, sie dienen dazu, den Beurteilungsspielraum für das Behandlungsteam zu vergrößern und den Patienten zu erproben“, erklärte Ulrike Sommerer, die Leiterin der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit/Marketing der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken.
Konfrontation mit der Lebensrealität
Ob Patienten Lockerungen erhalten, werde auf Grundlage des „Maßregelvollzugsgesetzes“, der Verwaltungsvorschriften des Amtes für Maßregelvollzug und aufgrund des individuellen Therapieerfolgs vom Behandlungsteam entschieden, teilte sie weiter mit. Ziel aller Lockerungsmaßnahmen sei, „die Patienten mit der Lebensrealität zu konfrontieren und sie somit zu erproben“. Sie seien „Teil des Resozialisierungsprozesses“. Dieser ging in Zs Fall offenbar gründlich schief. Die Konfrontation mit der Lebensrealität hat er allerdings glänzend gemeistert, indem er die erste Gelegenheit ergriff, um sich davonzumachen. Dies ist nicht der erste Fall einer Flucht aus dem Bayreuther Krankenhaus. 2023 floh ein 36-Jähriger, der es jedoch vorzog, von selbst zurückzukehren. 2014 flohen zwei Männer, überfielen in einer Tiefgarage einen Mann mit einem Messer und rasten schließlich mit einem BMW in einen Gartenzaun.
Nun ist diese Statistik um einen weiteren Fall reicher, bei dem es sich wieder einmal um einen Mann handelt, der seit Jahren wieder in seinem Herkunftsland sein müsste, stattdessen aber in Deutschland mehrere schwere Verbrechen begehen konnte und von dem nun niemand weiß, wo er sich aufhält und ob er weitere Straftaten begehen wird. (TPL)





















