Die Linksfaschisten jenseits der Brandmauer versuchen wirklich mit allen Mitteln, eine AfD-Landesregierung, wie sie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und danach in fast allen anderen Bundesländern des Ostens möglich sind, zu verhindern.
Mit Einschüchterungsversuchen, mit Brandanschlägen, Wahlausschlüssen, Berufsverboten, Drohungen, dem Verfassungsschutz, dem Verfassungsgericht, mit Lügen, Hass und Hetze und sogar mit revolutionären Umstürzen.
Und sollte das alles auch nicht helfen, denkt man schon an die Zeit „danach“. Der X-User „kitchen news“ hat jetzt eine Möglichkeit ins Spiel gebracht, die uns alle zu denken geben sollte:
„Letzte Patrone Bundeszwang?
Wenn die AfD nächstes Jahr z.B. in Sachsen-Anhalt eine Alleinregierung stellt und diese sich weigert, bestimmte Bundesgesetze umzusetzen, könnte die Bundesregierung den sogenannten Bundeszwang ausführen.
So kann der Bund zeitweise treuhänderisch die Staatsgewalt in den Ländern übernehmen. Im Wege der Ersatzvornahme kann er so ausnahmsweise Landesgesetze beschließen oder Entscheidungen im Namen von Landesbehörden treffen. Er kann eine Person als Beauftragte benennen, die die Staatsgewalt im Land zeitweise übernimmt, eine Art Staatskommissar:in.
Diese Beauftragte ist in Art. 37 Abs. 2 GG ausdrücklich erwähnt. Der Bund und/oder die Beauftragte können Weisungen erteilen, die im Land umzusetzen sind. Auch dies ergibt sich aus Art. 37 Abs. 2 GG. Weil es beim Bundeszwang um Zwang geht, braucht der Bund starke Zwangsmittel. So kann er sich die Polizei des Landes unterstellen, aber auch die Bundespolizei einsetzen.
Auch die Landespolizeien anderer Länder kann er für den Bundeszwang einsetzen. Möglich sind auch Boykottmaßnahmen, um den Widerstand des Landes zu brechen, etwa die Abriegelung der Grenzen des Landes oder die Unterbindung bestimmter Warenverkehre.“
Und so sieht das tatsächlich aus:
Der Bundeszwang (auch Bundesexekution genannt) ist ein verfassungsrechtliches Mittel des Bundes, um ein Bundesland zur Erfüllung seiner bundesrechtlichen Pflichten zu zwingen. Er ist im Artikel 37 des Grundgesetzes (GG) geregelt.Wann darf der Bundeszwang eingesetzt werden?Wenn ein Land
- seine Bundespflichten nicht erfüllt (z. B. Bundesgesetze nicht umsetzt)
- und andere Mittel erschöpft sind (Verhandlungen, Mahnungen, Bundesratsbeschwerde),
kann der Bund zwangsweise eingreifen.Wie läuft er ab?
- Bundesregierung stellt die Pflichtverletzung fest.
- Bundesrat stimmt dem Zwang mit Zweidrittelmehrheit zu.
- Bundespräsident erlässt die Zwangsverfügung.
- Bund übernimmt die Aufgabe selbst oder beauftragt Dritte (z. B. Bundespolizei, Bundeswehr im Verwaltungszwangsverfahren).
Nun wissen wir alle, dass die Herrschaften gerne Recht und Gesetz so drehen und wenden, bis alles passt und der Weg der Beschwerde seitens einer AfD-Landesregierung wird schwer und langwierig sein.
Bundesrat und Bundespräsident werden mit Sicherheit zustimmen, so wie die Posten gerade besetzt sind.
Bleibt als Ausweg dann nur noch der Separatismus, um vielleicht einen von Linken angefachten Bürgerkrieg zu verhindern?
Zieht sich tatsächlich bald wieder eine Brandmauer durch das Land?























