Gestern sind erneut Afghanen im Rahmen des „Bundesaufnahmeprogramms“ in Deutschland gelandet. Die Regierung hatte dies eigentlich längst beenden wollen, nun kam bereits der fünfte Afghanenflug seit ihrem Amtsantritt in Hannover an – und die Abstände werden immer kürzer. Erst letzte Woche waren 31 Afghanen in Hannover angekommen, nun waren es 11. Es handele sich dabei ausschließlich um Personen, bei denen “rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse” Deutschland verpflichteten, die Einreise zu ermöglichen und ihnen dafür die erforderlichen Visa auszustellen, rechtfertigte sich der Sprecher des Bundesinnenministeriums. Sie alle hätten das Aufnahmeverfahren und eine Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen. Weitere rund 1.900 Afghanen warten in Pakistan, wo sie natürlich auf Kosten des deutschen Steuerzahlers untergebracht sind, auf ihre Weiterreise nach Deutschland. Laut „Welt“-Informationen wurden jedoch am Dienstag Dutzende davon in Islamabad festgenommen, denen nun die Abschiebung nach Afghanistan droht, weil sie keine pakistanischen Aufenthaltstitel besitzen.
Das Vorhaben der Bundesregierung, diesen Shuttleservice für angebliche „Ortskräfte“ im Mai zu stoppen, scheiterte an der bestens vernetzten und üppig finanzierten Asylindustrie, die vor Gerichten die Einreiseerlaubnis der Afghanen erstritt. Inzwischen will die Regierung sogar Prämien in Höhe von 2.500 Euro als einmalige Hilfe in Pakistan vor der Ausreise und 10.000 Euro als einmalige „Starthilfe“ nach der Ausreise -zur Rückkehr nach Afghanistan oder in Ausnahmefällen nach Einzelfallprüfung zur Weiterreise in einen Drittstaat- ausgezahlt werden können, wenn sie das Bundesaufnahmeprogramm verlassen.
Recht wird nur dann gebrochen werden, wenn es zum Schaden Deutschlands ist
Dies scheint bisher aber auf wenig Resonanz zu stoßen, was auch nicht überraschend ist, denn keine Prämie kann die Vorteile einer lebenslangen Vollalimentierung in Deutschland überbieten, die ihnen mit der Einreise sicher ist. „Viele von uns haben mit Deutschland zusammengearbeitet und wertvolle Lebensjahre an Ihrer Seite verbracht. Wir waren wichtige Verbündete, Kameraden, Mitstreiter und Freunde“, heißt es in einem Schreiben, das einige der betroffenen Afghanen an Bundeskanzler Fridrich Merz richteten. „Es trifft tief unsere Herzen, wenn jemand uns mit Geld dazu bewegen will, dass wir unsere Sicherheit verkaufen – und einige von uns auch ihr Leben“, hieß es weiter. Dabei droht den angeblichen „Ortskräften“ von den Taliban in aller Regel keine Gefahr und für die Afghanen selbst war die Tätigkeit für die Bundeswehr -sofern es sie überhaupt gab-, ein lukratives Geschäft, das ihnen niemand vorwirft. Die Berufung auf “geltendes Recht” wird in diesem Fall als angeblich auswegloser Vorwand vorgeschoben, warum die von Merz im Wahlkampf gemachten exakt gegenteiligen Ankündigungen „leider“ nicht durchsetzbar seien.
Tatsächlich wusste Merz auch damals schon ganz genau, dass die “Aufnahmezusagen” bestehen, und da nationale Sicherheitsinteressen selbstverständlich höher gewichtet werden können als jene, waren seine damaligen Versprechen klar so gemeint und für die Wähler zu verstehen, dass Merz auch zum Bruch der (ohnehin teils unter dubiosen oder gar kriminellen Umständen erlangten) Ampel-Versprechen bereit gewesen wäre. Außerdem hatte seine große Vorsitzende und graue Eminenz Angela Merkel selbst vorgemacht, wie man millionenfach geltendes Recht und Gesetz bricht und die Verfassung aushebelt; damals ging es allerdings darum, Deutschland mit illegalen Migranten unter Pervertierung des Asylrechts und der Menschenrechtskonvention zu fluten. Im umgekehrten Fall, wenn es um den Stopp der Aufnahme kulturfremder Migranten geht, sind sogar nur verwaltungsrichterliche Anordnungen natürlich als Vorwand willkommen, um dies vereiteln zu können. (TPL)






















