Historiker und Stasi-Experte Hubertus Knabe: Erschütternde historische Parallelen (Foto:Imago)
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Totalitäre Abwege: Hubertus Knabe rechnet schonungslos ab mit dem neuen deutschen Überwachungsstaat

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Der Historiker und DDR-Experte Hubertus Knabe, ehemaliger Leiter der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen und einer der meistangefeindeten Gegners des Linksstaats und des aufstrebenden Sozialismus hierzulande,  hat eine nachgerade erschütternde Bestandaufnahme des neuen deutschen Überwachungsstaates vorgelegt, als dessen Zentrum er den Verfassungsschutz ausmacht. Von der Öffentlichkeit wenig bemerkt, habe dieser in den letzten Jahren einen „gravierenden Wandel“ durchlaufen: Unter Berufung auf das Bundesverfassungsschutzgesetz würden die Geheimdienste des Bundes und der Länder mittlerweile großflächig die öffentliche Kommunikation kontrollieren, so Knabe. Vor allem die sozialen Medien, in denen viele spontan ihrem Unmut über aktuelle politische Entwicklungen Luft machen, stünden dabei im Fokus. Was früher als “Volkes Stimme”, “privat Dampf ablassen“, “Bürgerwut” oder “Stammtischparolen” abgetan und selbstverständlich als legitim akzeptiert worden sei, führe heute dazu, dass friedliche Bürger zu Objekten geheimdienstlicher Überwachung würden, so Knabe.

Immer häufiger würden Menschen, die ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, zu Verfassungsfeinden erklärt. Ungeachtet aller datenschutzrechtlichen Vorschriften würden sie auf einer Art “Schwarzen Liste“ landen, weil sie dadurch angeblich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. Sei es dabei früher nur um organisierte Gruppen gegangen (bei entsprechend sparsamer und an hohe Hürden geknüpfte des Verdachts der Grundgesetzwidrigkeit), die tatsächlich zielgerichtet und explizit das Recht auf freie Wahlen, auf parlamentarische Opposition oder die Bindung des Staates an Recht und Gesetz beseitigen wollten, genügten heute völlig harmlose und legitime Aussagen zu einer diesbezüglichen Einschätzung und Kriminalisierung von Personen. Infolgedessen würden die Verfassungsschutzämter inzwischen zahlreiche völlig unbescholtene, nicht politisch organisierte einzelne Bürger gewohnheitsmäßig als “Extremisten” einstufen. Noch besorgniserregender: Die Betroffenen würden darüber weder informiert noch bekämen sie die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch einzulegen.

Knallharte Abrechnung

Als Beispiele nennt Knabe die Einstufung des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen als „Rechtsextremisten“, weil dieser unter anderem geäußert hatte: „Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment, zu den linksglobalistischen Eliten an der Ostküste und an den Universitäten“. Damit habe Maaßen angeblich „auf antisemitische Begrifflichkeiten und Formulierungen“ zurückgegriffen, so der Verfassungsschutz in kühner, völlig belegfreier Zuschreibung. Und Maaßens Aussage “egal, was man wählt, am Ende bekommt man immer grüne Politik“, verunglimpfe angeblich „die Parteien, das Parteiensystem und die Bundesrepublik insgesamt als autokratisch und scheindemokratisch“. Diese willkürlichen Interpretationen und Auslegungen haben inzwischen Methode. Knabe schätzt, dass die Zahl einzelner Bürger, die aufgrund harmloser, aber entsprechend “eingeordneter” oder “gelesener” Äußerungen als “Extremisten” gespeichert wurden, inzwischen bei „mehreren Zehntausend, womöglich sogar über 100.000“ liegt.

Er kritisiert auch, dass das 1.108-seitige “Gutachten” des Verfassungsschutzes über die AfD über dreitausend Tweets, Facebook-Einträge, Wahlkampfreden und andere politische Äußerungen für “verfassungsfeindlich” erkläre, von denen bis auf sehr wenige Ausnahmen „die allermeisten vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“ seien. Zu den als verfassungsfeindlich gebrandmarkten Aussagen gehören unter anderem die Bezeichnung von CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke als „Kartellparteien“ und der etablierten Medien als „Systemmedien“. Vorwürfe, die Regierenden würden die Medien “instrumentalisieren”, verstießen außerdem gegen das „Demokratieprinzip“, weil sie „in ihrer verunglimpfenden Pauschalisierung darauf ausgerichtet sind, demokratische Institutionen und Strukturen selbst fundamental in Frage zu stellen“, so der Verfassungsschutz in paranoider Exegese. Knabe erinnert auch daran, dass die Behörde die AfD nur deshalb als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft habe, weil Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen für unantastbar erklärt, – woraus gefolgert wird, dass man nicht zwischen Einheimischen und Zuwanderern differenzieren dürfe (und zwar nicht nur in puncto Grundrechtszubilligung, sondern auch als Rechtssubjekte), und wer auf Probleme mit bestimmten Migrantengruppen verweist, somit verfassungswidrig handele. Damit werden in allen (auch rechtsstaatlichen) Ländern der Erde angewandte, gesetzliche Unterscheidungen willkürlich kriminalisiert.

“Erzieherischer Ton”

Der „erzieherische Ton und die geradezu manische Suche nach Verfehlungen der Bürger“ würden „unfreiwillig an Dokumente der Stasi“ erinnern, so Knabe. Der nebulöse Vorwurf laute jetzt allerdings nicht mehr „anti-sozialistisch“, sondern „verfassungsschutzrelevant“. Laut Bundesregierung würden damit „Bestrebungen erfasst, die durch die systematische Verunglimpfung und Verächtlichmachung des auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basierenden Staates und seiner Institutionen oder Repräsentanten geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Grundordnung zu erschüttern“. Knabe verweist darauf, dass auch der Paragraph 220 des Strafgesetzbuches der DDR ganz ähnlich gelautet habe, der denjenigen mit Freiheitsstrafe bedrohte, der „die staatliche Ordnung oder staatliche Organe“ in der Öffentlichkeit „verächtlich macht oder verleumdet“.

Eine kritische Reflexion, in welch “unguter historischer Tradition” sich der Verfassungsschutz mit dieser Art von “Gesinnungskontrolle“ befinde, suche man in dem Gutachten vergebens. Dass es kaum öffentliche Kritik an dieser Entwicklung gebe, habe seinen Grund vor allem im „Kampf gegen Rechts“, der die politische Debatte in Deutschland seit einigen Jahren bestimme und für denn alle Mittel recht zu sein schienen, so Knabe weiter. Während der Verfassungsschutz früher vor allem von linker Seite mit Argusaugen beobachtet worden sei, nähmen heute selbst Menschenrechtsorganisationen die ausufernde Überwachung der Bürger mehr oder weniger gleichgültig hin. Viele Politiker und Aktivisten würden sogar eine noch stärkere Kontrolle der sozialen Medien oder gleich ein Verbot bestimmter Meinungen fordern. Ausgerechnet die Verteidigung der Demokratie diene inzwischen als Rechtfertigung, diese einzuschränken.

Völlig außer Kontrolle

Die so entstandene „politische Intoleranz“ habe nicht nur den Verfassungsschutz auf Abwege gebracht, sondern wirke auch auf Polizei und Justiz. Zwar seien Haftstrafen aufgrund von Meinungsäußerungen – im Gegensatz zur DDR – hierzulande eine seltene Ausnahme. Doch polizeiliche Ermittlungen und sogar Hausdurchsuchungen habe es inzwischen mehrfach gegeben. Sie brächten nicht nur den Betroffenen in Bedrängnis, sondern wirkten auch einschüchternd auf die Gesellschaft. Ausgerechnet der Verfassungsschutz verstoße damit gegen das Grundgesetz und bringe Deutschlands Demokratie auch international in Misskredit. Zudem sei die ausufernde Überwachung eine enorme Ressourcenverschwendung: Statt tatsächliche Gefahren für die innere Sicherheit in Deutschland abzuwehren, moniert Knabe, betätige sich der Verfassungsschutz „als Aufseher über die politischen Meinungen der Bürger“. Es sei zweifelhaft, ob sich dies unter dem neuen Verfassungsschutzpräsidenten Sinan Selen ändern werde.

Knabes scharfsinnige Analyse zeigt, aus der Feder eines ausgewiesenen Stasi-Experten, auf welche totalitären Abwege dieses Land geraten ist. Der Parteienstaat, der den Verfassungsschutz kontrolliert und für seinen Machterhalt instrumentalisiert, ist völlig außer Kontrolle geraten und zur größten Gefahr für die Freiheit in Deutschland geworden. (AS)

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