Genau wie befürchtet: „Chancen-Aufenthaltsrecht“ dient massenhaft zur Sabotierung gerichtlich verfügter Abschiebungen
Ein Beamter einer Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen, der es vorzog, anonym zu bleiben, hat einen Insidereinblick in den Migrationswahnsinn in Deutschland gegeben. Abschiebungen bleiben „so gut wie unmöglich“, erklärte er. Auch hier wirkt das unselige Erbe der Ampel nach, vor allem deren „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das der Beamte als „Bleibe-Paragrafen“ bezeichnet. Es siegt vor, dass, wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 bereits fünf Jahre in Duldung gelebt hat, für zunächst 18 Monate ein Aufenthaltsrecht und dann ein langfristiges Bleiberecht erhalten kann. Darunter fallen auch Migranten, gegen die bereits ein Abschiebeverfahren läuft. Damit riskiere die Politik, „dass natürlich auch Extremisten und Gewalttäter hierbleiben“, so der Mann, der seit 17 Jahren in der Behörde tätig ist. Deren Arbeit werde dadurch „völlig unmöglich gemacht“.
Zu den Voraussetzungen für die Beantragung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ zählt zwar, dass der Asylsuchende „nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt“ wurde, die Realität sehe jedoch anders aus. Denn wer zu nicht mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde, gelte in Deutschland nicht als vorbestraft und dürfe bleiben. Wenn die Person auch noch Angehörige in Deutschland habe, sei eine Abschiebung nahezu ausgeschlossen, da Familien nicht getrennt werden dürfen, insbesondere nicht Kinder von ihren Eltern. „Dann können wir einen jugendlichen Intensivstraftäter zum Beispiel nicht abschieben, weil die Eltern hierbleiben dürfen. Genauso andersherum: Wenn die Eltern kriminell sind, die Kinder aber nicht, bleiben alle hier“, so der Beamte. Für die im „Chancen-Aufenthaltsrecht“ verlangten „grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2“, genügt bereits der erfolgreich bestandene Onlinetest „Leben in Deutschland“. Dieser bestehe aus „310 einfache Fragen, die 96,4 Prozent der Teilnehmer problemlos bestehen. Und selbst wenn der Asylbewerber beim ersten Mal durchfällt – man kann den Test beliebig oft wiederholen“.
„Aus illegaler Migration legale machen“ – von Merkel gewollt, von der Ampel vollzogen
Auch das erforderliche „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ müsse bloß schriftlich eingereicht werden und die dafür notwendige Loyalitätserklärung liege in 19 Sprachen vor, der Bewerber müsse also nur noch unterschreiben. Außerdem müsse der Beamte „regelmäßig zugunsten des potenziell Begünstigten“ entscheiden. Es gebe damit gar kein Ermessen mehr, man müsse „zugunsten des Asylbewerbers entscheiden, selbst wenn dessen Asylantrag bereits abgelehnt wurde“. Zu Recht vermutet der Beamte, dass die Ampel mit dem Gesetz auch die Statistik manipulieren wolle. Wer ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erhalten habe, sei dann nicht mehr ausreisepflichtig. So werde aus illegaler Migration plötzlich legale Migration. Bis Ende Juli erhielten über 70.000 Ausländer, die eigentlich ausreisepflichtig gewesen wären, ein Bleiberecht. Statt 304.308 Ausreisepflichtigen im Jahr 2022 gab es Ende 2023 offiziell nur noch 242.642. So könne Bundeskanzler Olaf Scholz plötzlich behaupten, man habe die illegale Migration in den Griff bekommen. Man habe aber einfach Menschen „in ein Aufenthaltsrecht geschoben, wo sie nicht hingehören“.
Genau das war der Zweck dieses katastrophalen Gesetzes. Illegale Massenmigration sollte legalisiert und die Statistik geschönt werden. Und die Ampel-Nachfolgerin tut natürlich nichts dafür, diesen Irrsinn abzuschaffen, der dazu führt, dass massenhaft Menschen unter lächerlich geringen Bedingungen eingebürgert wurden und werden. (TPL)