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Selten so gelacht: Im Spannungsfall wird das Selbstbestimmungsgesetz „zerrissen“

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Es gibt dumme Gesetze und es gibt ganz dumme Gesetze. Und es gibt das Selbstbestimmungsgesetz, das zu merkwürdigen „Verwerfungen“ führen kann. Der Fall Marla Sven Liebich hat uns bereits vor Augen geführt, was für wundersame Konsequenzen es hat, wenn der Personalausweis geändert werden darf. Und auch der jüngste Fall wirft doch ein paar Fragen auf. Queer.de schreibt:

„Weil ein Polizeikommissar sich einen Vorteil bei der Beförderung erhofft habe, soll er im Mai beim Standesamt nach dem neuen Selbst­bestimmungs­gesetz den Geschlechtseintrag auf weiblich geändert haben. Diese Behauptung stellte zumindest das Düsseldorfer Polizeipräsidium auf. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Bezahlartikel) bestätigte die Behörde, dass sie die betreffende Beamtin wegen versuchten Betruges angezeigt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe.“

Aber jetzt wird es ernst: Denn in diesem Selbstbestimmungsgesetz gibt es eine „Fußnote“, die das ganze Gesetz überhaupt ad absurdum führt:

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Damit soll wohl verhindert werden, dass jetzt, nachdem die Bundesregierung junge Männer von der Straße holen darf, um sie für den Verteidigungsfall (in der Ukraine?) in Uniformen stecken und an die „Ostfront“ zu schicken, sich Männer kurz vor der Musterung in Frauen „transformieren“.

Gibt es ab sofort ein Friedens- und ein Kriegsgeschlecht?

Weitere Fragen bleiben offen:

Also alles außerhalb der 2 Monatsgrenze zum Verteidigungsfall ist safe! Jetzt wird das ganze natürlich lustig: Was ist das größere Glücksspiel, zu hoffen, dass nicht die freiwillige Wehrpflicht aufgrund eines Losverfahren eintritt oder ob die 2 Monatsgrenze bei Ausrufung des Verteidigungsfalles gerade noch ausreicht. Und was ist wenn ein Trans eine geänderte Geburtsurkunde bekommt. Kann der/die/das sich dann bis zum Verfassungsgericht hochklagen? Denn eine Geburtsurkunde gilt ja quasi ab Geburt, in dem Fall weit außerhalb der ominösen 2 Monate. D.h. wie soll denn dann jemals jemand im Verteidigungsfall auf sein z.B. ursprüngliches männliches Geschlecht zurückverfolgt werden, wenn die Geburtsurkunde diesenda ja bereits ab Geburt weiblich definiert? Oder auch schön: ein Mann, der will, der aber mal ne Frau war, darf dann nicht oder muss jetzt? Gelten in dem Fall auch die 2 Monate oder wie? Und was ist wenn er bereits schwanger ist?

Was passiert mit der geplanten Musterung, wenn der männnliche Teenager sich mit 17 Jahren und 9 Monaten für 1 Jahr zur Frau oder zu divers erklärt und weder Verteidigungs- noch Spannungsfall ausgerufen sind? Dann müsste der doch um die Musterung rumkommen…

Es ist also ein Wettlauf mit der Zeit. Was kommt schneller? Der Spannungsfall oder die neue Geburtsurkunde? Und was ist mit all den vielen Frauen, die gerne in den Krieg ziehen würden? Sollten sie ebenfalls ganz schnell vorsichtshalber ihr Geschlecht ändern?

Nur eins scheint hier wohl klar zu sein: Beim Sterben hört die Selbstbestimmung bekanntlich auf.

Und wir singen alle: Hundert Ens und ein Befehl.

Die wichtigste Frage, die im Ernstfall entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung des „Vaterlandes“ sein könnte ist allerdings folgende:

Was passiert bei der Musterung, wenn man angibt, AfD-Mitglied zu sein?

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Konsequenterweise müssten AfD-Mitglieder also alle ausgemustert werden, so dass die Frage bleibt: Was geht schneller? Ein AfD-Mitgliedsantrag auszufüllen, oder zum Standesamt zu gehen, um den Personalausweis ändern zu lassen?

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