Freiwillig gleichgeschaltet: Das Bundesverfassungsgericht (Bild: IMAGO / Political-Moments)
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Wenn der Bruch der Gewaltenteilung zur Nebensache wird: Gemauschel zwischen Regierung und Bundesverfassungsgericht

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Die häufigen Treffen zwischen dem Bundeskabinett und dem Bundesverfassungsgericht sind nicht nur an sich ein Skandal, die Beteiligten tun auch nicht das Geringste, um diese Vorgänge zumindest etwas transparenter zu machen. Bei der Begegnung am 9. Oktober stand im Kanzleramt das Thema „Wie zukunftsfähig ist das Grundgesetz?“ auf dem Programm. Dass die Regierung sich mit den höchsten Richtern des Landes trifft, um bei einem fürstlichen Abendessen über die Zukunftsfähigkeit der Verfassung zu beraten, an die beide gebunden sind, ist bereits beunruhigend genug. Dass man sich aber nicht einmal darum bemüht, der Öffentlichkeit zumindest einige Informationen über die konkreten Inhalte dieses Gesprächs zukommen zu lassen, bestätigt den Verdacht der Kungelei und gegenseitigen Beeinflussung, der ohnehin im Raum steht, seit diese regelmäßigen Begegnungen größere Aufmerksamkeit erhalten. „Diese Treffen dienen dem allgemeinen Gedanken- und Erfahrungsaustausch und der Erörterung übergeordneter Themen und Fragen zu Politik und Gesellschaft – mithin um größere Zusammenhänge und Entwicklungen, die das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung als Verfassungsorgane beschäftigen“, erklärte das Kanzleramt auf Anfrage von „Welt“. Mehr wurde nicht preisgegeben. Man weiß nur, dass zwei Minister und zwei Richter die üblichen „Impulsvorträge“ gehalten haben, über die dann diskutiert wurde. Über deren Inhalt ist jedoch nichts bekannt.

2021, als das Verfassungsgericht über mehrere Beschwerden über die Corona-Maßnahmen zu entscheiden hatte, erklärte die damalige SPD-Justizministerin Christine Lambrecht in ihrem Referat: „Wir waren mit einem ‚Erkenntnisvakuum‘ konfrontiert. Trotzdem bestand die Notwendigkeit, der Pandemie entschlossen entgegenzutreten. Denn nicht zu handeln hätte sehr schnell gravierende Folgen gehabt. (…) Politik muss mit Unsicherheit (…) anders umgehen als die Rechtsprechung Unsicherheit verarbeiten kann und verarbeiten sollte“. Die Regierung erläuterte ihre Entscheidungen also vor den Richtern, die über deren Rechtmäßigkeit zu befinden hatten – und das alles informell. Zwei Jahre später und eine Woche, bevor das Gericht sein Urteil über den Haushalt der Ampel-Regierung verkündete, erklärte die damalige Grünen-Familienministerin Lisa Paus: „Wenn ich mich entscheiden müsste zwischen Schutz des Klimas und Einhaltung der deutschen Schuldenquote – dann investiere ich in den Klimaschutz“.

Gesprächsinhalte auch dieses Jahr unklar

Was in diesem Jahr konkret besprochen wurde, ist jedoch weitgehend unklar. Man weiß lediglich, dass Innenminister Alexander Dobrindt und Verfassungsrichter Henning Radtke zu der Frage sprachen, wie sich das repräsentative System des Grundgesetzes „mit dem zunehmend vernehmbaren Wunsch nach mehr direkter Partizipation“ vereinen lasse. Justizministerin Stefanie Hubig und Richterin Christine Langenfeld referierten zum Thema „Offene Verfassung und veränderte Weltordnung: Wie kann sich die Offenheit des Grundgesetzes gegenüber der internationalen Gemeinschaft und der europäischen Integration angesichts veränderter internationaler Rahmenbedingungen weiterhin bewähren?“. Das Gericht teilte jedoch mit, die Impulsreferate der Richter lägen weder ausformuliert vor noch gebe es Notizen, die den tatsächlich vorgetragenen Inhalt wiedergeben. Dobrindts Innenministerium ließ gegenüber „Welt“ zunächst verlauten, da die Rede des Ministers nicht öffentlich gewesen sei, könne auch das Manuskript nicht weitergegeben werden. Später hieß es dann, Dobrindt habe für seinen Vortrag keinen Entwurf aus der Fachabteilung verwendet – wie es üblicherweise der Fall sei –, sondern die Rede „auf Basis eigener Notizen frei gehalten“. Somit liege die tatsächlich gehaltene Rede dem Ministerium nicht vor und sei „dem Haus unbekannt“.

Auch Dobrindts eigene Aufzeichnungen würden nicht mehr vorliegen. Das Manuskript von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig wurde immerhin freigegeben. Daraus geht hervor, dass sie die Ansicht äußerte, die Verfassung zeige sich „offen“, etwa für die europäische Integration und das Völkerrecht, aber auch in Form von Rechtsbegriffen, die Spielraum zur Auslegung ließen, halte aber auch an unantastbaren Prinzipien fest. Das erlaube „die Balance zwischen Anpassung und Stabilität“. Dem Verfassungsgericht attestierte sie, „die politische Realität zu sehen“, und lobte das Ramstein-Drohnen-Urteil vom Juli. Dieses habe „Grundrechte, Deutschlands internationale Rolle und notwendigen politischen Handlungsspielraum“ ausgeglichen. Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet sei, US-amerikanische Drohnenangriffe im Jemen zu unterbinden, nur weil hierzu ein Luftwaffenstützpunkt in Deutschland genutzt werde. Zugleich hatte es bestätigt, dass den deutschen Staat unter Umständen auch eine Schutzpflicht für Ausländer im Ausland trifft. Dennoch bleibt es zutiefst fragwürdig, dass solche Treffen zwischen Regierung und Höchstgericht stattfinden. So etwas ist der Gewaltenteilung in einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig, und angesichts der aktuellen Zustände in diesem Land, wo demokratische Prinzipien täglich mit Füßen getreten werden und die größte Oppositionspartei ohne jeden plausiblen Grund verboten werden soll, drängt sich der Verdacht auf, dass hier zumindest eine subtile Einflussnahme, wenn nicht mehr stattfindet. (TPL)

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