Siegreich vor Gericht nach üblen Beleidigungen gegen sie: AfD-Politikerinnen von Storch, Weidel (Foto:Imago)
[html5_ad]

Seltener Gerichtserfolg für die AfD: Pöbel-Rentnerin wegen „Nazischlampen“-Beleidigung gegen Weidel und von Storch verurteilt

9f80f1126ee24f6098a87bf0a932eb42

Das gehört zu den Urban Legends des deutschen Polit-Feuilletons – immer wieder sowohl von hämischen Linken als auch von die politische Justiz hierzulande tadelnden alternativen Medien irrtümlich aufgegriffen –, dass man Alice Weidel als „Nazischlampe“ bezeichnen dürfe; tatsächlich handelte es sich dabei um eine zwar hochgradig umstrittene, aber dennoch solitäre Einzelfallentscheidung des Landgerichts Hamburg in einem satirischen Sonderfall aus dem Jahr 2017 ohne Allgemeingültigkeit, die schon gar nicht als Präzedenzfall oder Vorgabe irgendeine Bindungswirkung für andere Gerichte.

Dass die Aussage per se durchaus eine justiziable Schmähung darstellt, musste nun eine linksexteme Hetzerin in Potsdam lernen: Die Rentnerin hatte die AfD-Parteichefin Alice Weidel und die prominente AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch ebenfalls als “Nazischlampe” tituliert, und zwar mehrfach. Dafür wurde die 69-Jährige, eine ehemalige Schöffin (!), wegen Beleidigung vom Potsdamer Amtsgericht zu 60 Tagessätzen à 80 Euro, insgesamt 4.800 Euro, verurteilt. Die Tweets stammten aus den Jahren 2021 bis 2023. Bemerkenswert ist, dass die Staatsanwaltschaft, im Gegensatz zu sonstigen bisherigen Fällen, in denen sie praktisch alle Verbalinjurien speziell gegen Weidel höhnisch als Ausdruck der “Meinungsfreiheit” gewürdigt wissen wollte, die sie sonst durch Hausdurchsuchungen und Strafbefehle mit Füßen tritt, hier demonstrativ Verfolgungseifer zeigte und sogar 90 statt der am Ende ausgeurteilten 60  Tagessätze gefordert hatte.

Wenn Linke von der eigenen Medizin kosten

Ob hier eine Schwalbe wirklich einen Sommer macht, es sich dabei tatsächlich um eine justiziable Trendwende durch verstärkte Berücksichtigung des steigenden Zuspruchs der AfD in der Gesamtbevölkerung seitens der Anklagebehörde handelte oder um reuige Einsicht der bislang politisch agierenden Staatsanwaltschaft, lässt sich noch nicht sagen; das Urteil  könnte auch einem Ausreißer oder einem zufällig politisch neutralen Sachbearbeiter oder Ermittler der Behörde in Potsdam geschuldet sein.

“Compact”, das über das Urteil ausführlich berichtet, spricht jedenfalls von „Glück im Unglück“ für die Beklagte, da das Strafmaß immer noch weit hinter dem zurückblieb, was der verschärfte “Majestätsbeleidigungsparagraph” 188 StGB (“Politikerbeleidigungen”) auch ohne Anzeige hergeben würde – wobei dieser vor allem gegen Oppositionelle und nicht gegen linke Systemmitläufer zur Anwendung kommt. Dennoch konstatiert das Medium, dass im vorliegenden Fall „zumindest einmal eine Linke von der eigenen Medizin gekostet“ habe und der zunehmenden Verrohung des politischen Klimas bei anhaltendem Gegenwind gegen die AfD ein Riegel vorgeschoben wurde. (TPL)

image_printGerne ausdrucken

Themen