Kontokündigungen, weil die politische Gesinnung des Kunden nicht passt: Eine neue Unsitte unter ideologisch gleichgeschalteten Banken (Symbolbild:Grok)
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Unsere Superdemokraten: CDU begrüßt ausdrücklich Kontokündigungen von Oppositionspolitikern durch Banken

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Die CDU hat wieder einmal bewiesen, dass ihr im Brandmauer-Wahn wirklich jeder moralische Kompass abhandengekommen ist. Am Donnerstag wurde im Bundestag über den AfD-Antrag „Politisch motivierte Kontenkündigung durch Banken verbieten“ debattiert. Da er von der AfD kam, wurde er natürlich wie immer pauschal abgelehnt. Dabei forderte er nichts anderes als die Feststellung, dass „Regierungskritiker, alternative Medien und Oppositionsparteien und -politiker von sachlich unbegründeten, aber politisch motivierten Kontokündigungen oder Ablehnungen von Kontoeröffnungen betroffen“ seien, dass also Parteien, vor allem natürlich die AfD selbst, aber auch Medien und Bürgern allein wegen ihrer offiziell nicht erwünschten politischen Ansichten die Bankkonten gekündigt werden oder man ihnen die Eröffnung eines Kontos verweigert.

Die AfD forderte, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und FIU, die für Geldwäscheverdachtsmeldungen zuständig ist, angewiesen werden sollen, in ihren Leitlinien klarzustellen, dass Bankdienstleistungen „nicht aufgrund von politischen Meinungen, Parteizugehörigkeiten oder rechtlich zulässigen Geschäftstätigkeiten verweigert oder eingeschränkt werden dürfen“. Zudem sollte der gesetzliche Versorgungsauftrag für Sparkassen und das Neutralitätsgebot präzisiert werden.

Hinterbänkler im Brandmauer-Fieber

Doch anstatt diesem völlig vernünftigen Antrag zuzustimmen, faselte etwa der CDU-Abgeordnete Carsten Brodesser, neben der juristischen Behandlung dieses Antrags dränge sich „eine viel wichtigere Betrachtung auf, nämlich eine moralische“. Aus seiner Sicht und der seiner Fraktion seien „die Vorbehalte von verantwortlichen Mitarbeitern gegenüber der AfD sind moralisch mehr als verständlich“. Man könne „gut nachvollziehen, dass man sich nicht zum Erfüllungsgehilfen einer gesichert rechtsextremen Partei machen möchte“ und habe „absolut Verständnis dafür, dass man einer Partei ein Konto verweigert, deren Ehrenvorsitzender die Zeit der NS-Diktatur als Vogelschiss der Geschichte bezeichnet.“ Die Fraktion verstehe, wenn man nicht eine Partei unterstützen wolle, die vom Bevölkerungsaustausch schwadroniere. „Und wir wundern uns nicht, wenn Banken Ihnen eine Geschäftsverbindung verweigern, wenn Sie die Menschen in unserem Land in Bürger erster und minderer Klasse einteilen“.

Und man habe auch „größtes Verständnis dafür, wenn man Ihnen die Konten kündigt, weil Vertreter Ihrer Partei das Andenken an die ermordeten Juden in Europa mit Füßen treten, wenn sie das Denkmal in Berlin als ein Denkmal der Schande bezeichnen“. Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt wird, würde sich zuerst selbst fragen, was er falsch gemacht habe, doch die AfD suche die Opferrolle. „Für Ihren Antrag gibt es von uns nur Ablehnung und Fremdschämen“, so Bordesser, der für diese niederträchtigen Lügen, die selbst Anlass zur Fremdscham boten, auch noch immer wieder Applaus erhielt. Auch sein Kollege Heiko Hain, lehnte den Antrag mi der verlogenen Begründung ab, dass gesetzliche Vorgaben ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft und Geschäftsfreiheit seien – als ob dies die CDU sonst interessieren würde! Die Ablehnung dieses Antrags und die demagogische Begründung, die die beiden CDU-Hinterbänkler dafür lieferten, zeigt, dass diese Partei sich, gemeinsam mit dem Linksblock, darin einig ist, die Opposition und jede kritische Stimme im Land zu vernichten. (TPL)

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