Naomi Seibt (Bild: Naomi Seibt)
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Was für eine Hetzjagd: Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen Naomi Seibt

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Weil sie in Deutschland bedroht wird, beantragt die Influencerin Naomi Seibt im Oktober politisches Asyl in den USA. Wie rechts sie mit der Bedrohungslage hat, zeigt nun die Ankündigung der Polizei Münster. Sie ermittelt nun  wegen Volksverhetzung gegen die junge Frau.

Die jüngsten Ankündigungen der Polizei Münster markieren einen neuen Tiefpunkt in der staatlichen Repression gegen kritische Stimmen. Ermittlungen wegen mutmaßlicher Volksverhetzung richten sich gegen die 25-jährige Naomi Seibt – allein aufgrund zweier X-Posts. Im ersten kommentiert sie ein Video mit den Worten: „Die Deutschen sterben aus. Wer würde ein Mädchen unter diesen blutrünstigen Migrantentieren großziehen?“ Im zweiten, zu einem Foto mit Hitlergruß-Analogie: „Weil sie genug haben von dem liberalen Schwachsinn. Nur die AfD kann Deutschland retten.“

Diese Äußerungen überschreiten keinesfalls die Grenzen legitimer politischer Kritik und sind, wie Naomi in ihrem X-Posting darstellt, an den Haaren herbeigezogen. In den USA würden sie als geschützte Meinungsäußerung gelten – hierzulande dienen sie mittlerweile  als Vorwand für eine Ermittlungswelle gegen die hoch intelligente, junge Frau, die seit Jahren unter anderem mit Präzision die Folgen unkontrollierter Migration, die Schwächen etablierter Politik und die Notwendigkeit patriotischer Alternativen analysiert. Damit erreicht sie Millionen und genau das macht sie zur Bedrohung für ein System, das Abweichung nicht toleriert.

Besonders perfide: Seibt wird seit Jahren von linksextremen Gruppen bedroht, gestalkt und angegriffen. Sie erstattet Anzeigen – die Ermittlungen wurden eingestellt, weil kein „politisches Motiv“ erkennbar sei. Die nun gestarteten, staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Naomi Seibt zeigen deutlich, dass ihr Asylantrag in den USA gerechtfertigt ist.

Alle Dinge, die ihr hier vorgehalten werden, kämen nach US-Definition von Meinungsfreiheit nicht einmal in der Nähe einer Strafbarkeit. In Deutschland hingegen wird Artikel 5 GG zunehmend ausgehöhlt. Die Schwelle für Strafbarkeit sinkt kontinuierlich – gesteuert von Staatsanwaltschaften und Gerichten, die politische Kriterien anlegen. Was einst als robuste Debatte galt, gilt heute als staatsfeindlich.

Seit einem Jahr lebt Seibt überwiegend in den USA; im Oktober stellte sie einen Asylantrag. Sie begründet dies mit ihrer Rolle als „Verfechterin der Meinungsfreiheit und Unterstützerin der AfD“ – und mit der realen Bedrohung durch Staat und Extremisten. Die Entwicklungen in Münster bestätigen ihre Befürchtungen.

(SB)

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