Die Eurokratie hat in mehrfacher Hinsicht ihren Nutzen für die antidemokratischen Sachwalter des linksgrünen kontinentalen Machtkartells: Wo immer möglich, lässt sich die Bürokratie und Überregulation nämlich zur Schikanieren von unliebsamen oppositionellen Parteien in Stellung bringen. Dies betrifft neuerdings auch das Patentrecht: Das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO), das im spanischen Alicante firmiert, hat entschieden, dass die AfD sowohl die Rechte an ihrem Parteilogo als auch am Namenskürzel verliert. Damit endete – zumindest vorerst – ein Streit, der im September 2023 damit begann, dass die Berliner Anwaltskanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft beim EUIPO einen Antrag auf „Verfall“ von drei Marken der AfD gestellt hatte – weil diese nicht ernsthaft genutzt würden. Die AfD war bisher Inhaberin der europaweiten Markenrechte. Die Löschungsabteilung des EUIPO beschloss bereits am 7. Oktober, dem Antrag der Anwälte nachzugeben und erklärte die europäischen Marken der AfD mit Wirkung ab dem 18. September 2023 für „verfallen“. Die Namensrechte der AfD sind davon nicht betroffen, es geht um die kommerzielle Nutzung als Marke.
Damit ist es nun noch leichter für andere, das AfD-Logo zur Verunglimpfung der Partei zu benutzen. Die AfD hatte bereits Anfang 2024 gegenüber „Bild“ erklärt, dass sie über ihren Online-Shop zahlreiche Produkte mit ihrem Logo „in erheblichen Mengen“ verkaufe. Dies habe man dem EUIPO „in Schriftsätzen von teilweise über 120 Seiten und Anlagen im Umfang von teilweise über 500 Seiten dargelegt“. Das Amt wollte dies jedoch nicht anerkennen. „Die von der Inhaberin vorgelegten Unterlagen enthalten Hinweise auf eine parteiinterne Nutzung. Eine Benutzung des Zeichens als Marke, … und im Rahmen einer öffentlichen und nach außen gerichteten kommerziellen Tätigkeit wurde hingegen nicht belegt“, wird in der Entscheidung behauptet.
Motto: Wenn schon nicht eine ganze Partei löschen, dann wenigstens ihre Symbole
Die meisten Artikel mit dem AfD-Logo (wie Kugelschreiber, Tassen, T-Shirts, Fahnen) würden nur parteiintern genutzt, etwa im Wahlkampf. Über die gewöhnlichen Produkte wie T-Shirts, Fahnen oder Becher hinaus, hatte die AfD sich die Markenrechte unter anderem auch für E-Bikes, Fallschirme, Babyschlafsäcke, Tretroller, Dreiräder und vieles andere gesichert. Das EU-Amt argumentiert, der Schwerpunkt der Tätigkeit von politischen Parteien liege nicht im Verkauf von Waren, sondern darin, ihren Beitrag zur politischen Willensbildung zu leisten. Daher seien zusätzliche konkrete Anhaltspunkte erforderlich, um etwaige Verwendungen des Parteinamens als markenmäßige Benutzung zu charakterisieren.
Michael Pfalzgraf, der stellvertretende Pressesprecher der AfD, kündigte Beschwerde gegen die EUIPO-Entscheidungen an. Man sei zuversichtlich, dass diese geändert würden. Um den Irrsinn perfekt zu machen, laufen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sieben weitere Verfahren zur Löschung von AfD-Marken; was mit der ganzen Partei aus Sicht der dahinterstehenden Kräfte leider nicht gelingt, will man dann eben mit Marken, Name und Logo tun. „Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren werden der Name, die Kurzbezeichnung ,AfD‘ und auch das Logo der AfD durch zahlreiche weitere Marken sowie das Namensrecht umfassend geschützt“, erläuterte Pfalzgraf dazu. Auch hier will man der AfD also mit allen Mitteln schaden und ihr auch eine Geldquelle austrocknen. Es sind weitere, rein politisch motivierte Schikanen innerhalb eines permanenten Vernichtungsfeldzuges gegen eine völlig legitime Partei. Die Erfahrungen der letzten zwölf Jahre zeigen jedoch, dass dieser nur das genaue Gegenteil seines Ziels erreicht. (TPL)






















