Die linken Manipulateure lassen nicht locker (Foto: Collage/Shutterstock)
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„Correctiv“-Prozess in Hamburg: Streit über eine längst entlarvte Lüge

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Die nicht enden wollenden juristischen Auseinandersetzungen um die Lügengeschichte des linken Portals „Correctiv“ über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ von Potsdam gehen in die nächste Runde. Das Hamburger Landgericht verhandelt darüber, ob „Correctiv“ im Potsdam-Bericht wahrheitswidrig über Ausweisungspläne gegen deutsche Staatsbürger berichtete. Dabei ist längst klar, dass es solche Pläne nicht gab, sondern lediglich erörtert wurde, dass illegale und/oder straffällig gewordene Zuwanderer in ihre Heimatländer zurückgeführt werden sollen. „Correctiv“ selbst hat in einem früheren Verfahren in Hamburg eingeräumt, es sei „zutreffend“, dass in Potsdam nicht über die grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger ins Ausland gesprochen worden sei.
Genau das war es aber, was der Text insinuierte und was vor allem dazu beitrug, ihm seinen Skandalcharakter zu verleihen, den der Linkstaat nutzte, um landesweite Massenaufmärsche „gegen Rechts“ zu inszenieren.

Mittlerweile haben viele Medien, die die „Correctiv“-Lüge vermeldeten, ihrerseits Prozesse wegen Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen verloren. In der neuen Verhandlung geht es nun darum, ob die Schuld daran nur bei diesen Medien liegt oder auf „Correctiv“ selbst zurückfällt. Kläger gegen „Correctiv“ ist erneut der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der als Teilnehmer des vermeintlichen „Geheimtreffens“ selbst Opfer dieser Lügenkampagne war. Er wendet sich vor allem gegen die Formulierung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“, bei der es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele. Bei „Correctiv“ versucht man inzwischen schon gar nicht mehr, einen Wahrheitsgehalt dieser Behauptung aufrechtzuerhalten und redet sich stattdessen damit heraus, bei der Aussage handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Bewertung der Rechercheergebnisse und damit um eine zulässige Meinungsäußerung.

Bizarres Geschwurbel

Der durchschnittliche Leser verstehe die Passage „gerade nicht als ‘technisch-tatsächliche Zusammenfassung‘ der Geschehnisse, sondern als einordnendes Nachwort”. Es handele sich um eine „wertende Prognose im Hinblick auf etwaige künftige Maßnahmen“. Die Martin Sellner -der auf dem Treffen über die Ausweisung illegaler Migranten referiert hatte- vorschwebenden maßgeschneiderten Gesetze, die Anpassungsdruck erzeugen sollen, seien dazu bestimmt „in Summe eine Gesamtwirkung zu erzielen, die in Bezug auf Qualität und Ergebnis der Ausweisung gleichkommen“.

Dieses bizarre Geschwurbel soll darüber hinwegtäuschen, dass man schlicht und einfach bewusst den falschen Eindruck erweckt hat, in Potsdam hätten sich Rechtsradikale getroffen, um die massenhafte Ausweisung deutscher Staatsbürger zu erörtern. Es wurde sogar eine Verbindung zur Wannsee-Konferenz angedeutet, auf der die Nazis 1942 die logistische Durchführung des Holocaust besprachen. Dies war der ganze Tenor des „Correctiv“-Textes, der ausschließlich aus Geraune und haltlosen Unterstellungen bestand. Mit dem jetzigen Strategiewechsel will man offensichtlich verhindern, dafür haften zu müssen, dass andere Medien die eigenen Lügen weiterverbreiteten. „Correctiv“ wirft ihnen nun vor, nicht erkannt zu haben, dass man ja gar nicht wirklich gemeint habe, auf dem Treffen sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden – obwohl die Formulierung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ dies geradezu herausschrie.

Durchweg Irreführung

Drittberichte seien für die Frage, wie der Correctiv-Bericht zu verstehen sei, gänzlich irrelevant. Es gebe „keine mathematische oder sonstige Formel, nach der eine Äußerung nur deswegen als unwahre Tatsachenbehauptung anzusehen ist, weil eine geringe Anzahl von Menschen diese falsch wiedergeben“, heißt es weiter in der Stellungnahme zu Vosgeraus Klage. Damit hätten also sämtliche anderen Medien, die die „Correctiv“-Geschichte aufgriffen, deren Inhalt und Absicht völlig falsch verstanden. Vosgerau legte eine ganze Liste von Medien und Personen vor, die den Text genauso verstanden, wie er von „Correctiv“ beabsichtigt war. Das Portal entgegnet darauf mit unglaublicher Dreistigkeit, dies seien bloße Einzelfälle und man könne als Gegenbeweis „tausende von Medienbeiträgen anführen, die die Geschehnisse zutreffend wiedergeben“ – bezeichnenderweise wird jedoch nicht ein einziger dieser „tausende“ von Beiträgen benannt.

Das Berliner Landesgericht hatte bereits vor einem knappen Jahr festgestellt, dass „Correctiv“ Verantwortung dafür trägt, dass in der Öffentlichkeit „ein entsprechender falscher Eindruck entstanden“ sei. Das Gericht bejahte sogar die Frage, ob man Correctiv wegen des Berichts der „Lüge“ bezichtigen kann – und nichts anderes war dieser Text. Er hatte nur den einen Zweck, einen Popanz herbeizuraunen, um im Superwahljahr 2024 eine mediale Großoffensive gegen die AfD vom Zaun zu brechen. Es gab kein rechtsradikales „Geheimtreffen“ und es wurde nicht über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen. Dies waren aber die Behauptungen, auf denen der gesamte Artikel aufbaute. Er war eine einzige Lüge, um die herum dann noch weitere falsche Andeutungen gesponnen wurden. Es handelt sich um eine der größten Schanden in der Geschichte des deutschen Nachkriegsjournalismus, und es ist überfällig, dass „Correctiv“ dafür endlich zur Rechenschaft gezogen wird. (TPL)

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