Fledermaus stoppt Massenmigranten-Unterkünfte mitten im links-grün verseuchten Berlin-Pankow
Bäume abholzen, Spielplatz weg, um eine Asylunterkunft für 422 Massenmigranten zu bauen, so war der Plan im Berliner Bezirk Pankow. Doch Dank Rotkehlchen und Zwergfledermaus könnte dieser Plan nun scheitern, denn das Verwaltungsgericht entschied, dass der Artenschutz hier nicht ausreichend geprüft wurde. Auch wenn die Anwohner nun erst einmal erleichtert sind – ein Blick auf das Pankower Wahlverhalten unterstreicht: Wie bestellt, so geliefert.
Hurra, Berlin! Endlich mal gute Nachrichten aus der Hauptstadt der unkontrollierten Zuwanderung: Eine Handvoll Zwerg- und Breitflügelfledermäuse hat den Bau einer riesigen Flüchtlingsunterkunft für 422 Personen gestoppt! Das Verwaltungsgericht Berlin hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Bezirks Pankow gekippt – und damit zwei hässliche Betonklötze auf den grünen Innenhöfen der Kavalier- und Ossietzkystraße verhindert. 60 alte Bäume bleiben stehen, der ehemalige Kinderspielplatz bleibt erhalten. Die Anwohner atmen auf.
Der BUND, der Nabu, die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz sowie die Naturfreunde Berlin gegen die Ausnahmegenehmigung Widerspruch beim Bezirksamt eingelegt. Grund: die Belange der unter Artenschutz stehenden Brutvögel und Fledermäuse seien nicht genug berücksichtigt worden.
Seit 2018 wird hier gekämpft. Was ursprünglich als normale Wohnungsverdichtung für Berliner Familien geplant war, mutierte unter der rot-rot-grünen Ideologie zur reinen Massenunterkunft für Neuankömmlinge aus der islamischen und afrikanischen Welt. Statt deutscher Kinder sollten hier Hunderte weitere Migranten untergebracht werden – auf Kosten von Natur, Lebensqualität und Steuergeld.
Der Bauherr, die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und die Bauverwaltung teilt der B.Z. über die Unternehmenssprecherin mit: „Wir haben den genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts erst am vergangenen Freitag erhalten und prüfen diesen derzeit. Anschließend treffen wir eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen.“
Gegen den Beschluss und somit gegen die Bürger kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Inzwischen sind Kosten im Laufe eines Jahres von 1 Million Euro aufgelaufen.
Wenn auch erst einmal ein fettes Danke an die liebe Fledermäuse geht, sollte dennoch die Regel gelten: Wie bestellt, so geliefert:

(SB)