Wird mal wieder von den Gesinnungschnüfflern der Göttinger Staatsanwaltschaft drangsaliert: Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt (Foto:privat)
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Skandalöse politische Verfolgung: Staatsanwaltschaft will AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt wegen Kritik an Queer-Ideologie anklagen!

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Ein unglaublicher Angriff auf die Meinungsfreiheit erschüttert Deutschland: Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt (41) droht eine Anklage wegen Volksverhetzung – nur weil sie die Regenbogenfahne als Symbol pädophiler Lobbygruppen bezeichnet und queere Aktivisten scharf kritisiert hat! Der Landtag hat ihre Immunität aufgehoben, um der Staatsanwaltschaft Göttingen freie Bahn zu geben. Das ist nichts anderes als staatlich orchestrierte Gesinnungsjustiz gegen Oppositionelle!

Ein unfassbarer Angriff auf die Meinungsfreiheit: Die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt (41) droht Anklage wegen Volksverhetzung – ausgelöst durch Strafanzeigen des Queeren Netzwerks Gifhorn und weiterer LGBTQ-Aktivisten! Am 13. November 2025 hob der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen nun tatsächlich ihre Immunität auf, damit die Staatsanwaltschaft Göttingen zuschlagen kann. Das ist reine Gesinnungsjustiz gegen die Opposition!

Bereits im März hatte Behrendt die Ermittlungen gegen ihre Person selbst öffentlich gemacht. In einer Presseerklärung teilte sie mit, in sozialen Netzwerken die „sogenannte Regenbogenfahne als Symbol für die Gefährdung von Kindern durch pädophile Lobbygruppen und LGBTQ-Propaganda“ bezeichnet zu haben. Der Post bei der Plattform X wurde gelöscht. Zwischen August 2024 und Februar 2025 schrieb sie auf X: Die Regenbogenfahne stehe für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“, queere Netzwerke bedrohten Kinder, dort agierten „perverse Psychopathen“. Harte Worte – aber berechtigt!

Behrendt hatte absolut recht mit ihrer Warnung – die Realität gibt ihr auf grausame Weise recht! Der Fall der Berliner Dragqueen „Jurassica Parka“ (Mario Olszinski, 46) beweist es: CSD-Moderatorin, Böhmermann-Gast, Werbefigur des grün-geführten Familienministeriums, trat bei Kinder-Drag-Lesungen auf – und wurde 2023 rechtskräftig wegen Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt (11.200 € Strafe)! Im Juli 2025 folgte die nächste Hausdurchsuchung wegen Kinderporno-Besitz. Trotz Vorstrafe durfte er weiter als „queeres Vorbild“ posieren. Genau vor solchen Gefahren warnte Behrendt!

Statt Kinderschutz zu betreiben, wird nun die Warnerin kriminalisiert. Der Gummiparagraf § 130 StGB wird  missbraucht, um AfD-Frauen mundtot zu machen.

(SB)

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