AfD-Politiker Bernhard Eisenhut wird wegen „Fachkräfte im Messerstechen“-Aussage von der Staatsanwaltschaft gejagt – während die BKA-Statistik 2024 genau diese Überrepräsentation nichtdeutscher Täter bei Messerangriffen und Vergewaltigungen gnadenlos belegt. Und ist es wieder einmal nur Zufall, dass ausgerechnet gegen den AfD-Mann ermittelt wird, der zuvor den SPD-Hakenkreuz-Schmierer Daniel Born angezeigt hatte?
Der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Bernhard Eisenhut (Wahlkreis Singen) wird von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) ins Visier genommen. Auslöser ist seine sarkastische Äußerung bei einer AfD-Veranstaltung Anfang Oktober in Karlsruhe: „Die tollen Fachkräfte, die wir jetzt hier haben, das wird wohl nichts. Das sind ja eigentlich nur Fachkräfte im Messerstechen und Vergewaltigen.“ Die Behörde sieht darin eine pauschale Herabwürdigung ausländischer Migranten.
Doch Eisenhuts Provokation ist statistisch fundiert: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 des BKA zeigt eine massive Überrepräsentation nichtdeutscher Tatverdächtiger bei schweren Gewaltdelikten – bei einem Bevölkerungsanteil von nur rund 15 %.
Gewaltkriminalität insgesamt stieg auf 217.277 Fälle (+1,5 %). Bei nichtdeutschen Verdächtigen explodierte sie um +7,5 %, bei Deutschen nur um 0,7 %. Die Tatverdächtigenbelastungszahl (Delikte pro 100.000 Einwohner) lag bei Nichtdeutschen (ohne ausländerrechtliche Straftaten) bei 5.091 – mehr als doppelt so hoch wie bei Deutschen (1.878).
Bei Messerdelikten: 2023 gab es 8.951 Fälle gefährlicher/schwerer Körperverletzung mit Messer (+9,7 %) und 4.893 bei Raub. In Ländern mit detaillierter Nationalitätsausweisung (z. B. Hessen, Niedersachsen) stammen 33–50 % der Tatverdächtigen aus dem nichtdeutschen Personenkreis. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§ 177 StGB) kletterten die Zahlen 2024 auf 13.320 (+9,3 %), wieder mit starker Überrepräsentation nichtdeutscher Verdächtiger.
Das BKA erklärt dies mit junger männlicher Demografie, Armut und Migrationshintergrund – doch die Disproportionalität bleibt offensichtlich: Viele der vielgepriesenen „Fachkräfte“ belasten die Sicherheitslage überdurchschnittlich.
Bleibt die zynische Frage: Wann verteilt die Staatsanwaltschaft endlich einen offiziellen Sprachleitfaden, in dem steht, wie man die Realität gefahrlos beschreiben darf – ohne gleich ermittelt zu werden?
Oder handelt es sich bei dem Verfahren gegen Eisenhut vielleicht um späte Rache? Immerhin hatte Eisenhut im Juli 2025 Strafanzeige gegen den damaligen SPD-Landtagsvizepräsidenten Daniel Born erstattet, der in einer geheimen Abstimmung ein Hakenkreuz neben Eisenhuts Namen gekritzelt hatte. Gegen Born wurde nicht ermittelt – gegen Eisenhut jetzt schon. Zufall?
(SB)























