Der Bestsellerautor Akif Pirinçci stand wegen eines Meinungsverbrechens vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm wegen eines Blogbeitrags Hetze gegen Migranten vor – doch das Landgericht Bonn sah eine mögliche Lesart, die nicht strafbar ist. Das Urteil: Freispruch! Der Fall ist exemplarisch für die Verkommenheit der Justiz im besten Deutschland, das wir je hatten.
Der Schriftsteller Akif Pirinçci ist eines der prominentesten Opfer der zunehmenden Kriminalisierung kritischer Meinungen in Deutschland. Bereits 2015, nach seiner umstrittenen Rede bei Pegida in Dresden, wo er scharf die Migrationspolitik kritisierte, wurde er medial und gesellschaftlich an den Pranger gestellt. Pirinçci war einer der Ersten, die öffentlich für sogenannte „Meinungsverbrechen“ verfolgt und existenziell ruiniert wurden: Verlage kündigten Verträge, Bücher verschwanden aus dem Handel, Auftritte wurden abgesagt – eine moderne Form der Cancel Culture, lange bevor der Begriff populär wurde.
Nun, Jahre später, gibt es endlich Grund zur Erleichterung: In einem langwierigen Prozess wegen eines Blogbeitrags aus seinem „Der kleine Akif“ von Juni 2022 wurde Pirinçci in Bonn freigesprochen. Der Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 StGB) basierte auf dem Text „Alle lieben rechts“, in dem er die Stigmatisierung oppositioneller Stimmen und die explodierende Ausländerkriminalität seit 2015 anprangerte. Zunächst verurteilte ihn das Amtsgericht zu neun Monaten Haft ohne Bewährung, in der Berufung milderte das Landgericht auf acht Monate Bewährung ab. Doch das OLG Köln hob das Urteil im Januar 2025 auf und verwies den Fall zurück – mit klarer Tendenz zum Freispruch.
Die Kölner Richter monierten, dass niedrigere Instanzen straffreie Deutungen ignoriert und dem Text Bedeutungen unterstellt hatten, die er objektiv nicht trug. Kritik an kriminellen Migranten sei keine Hetze gegen eine ganze Bevölkerungsgruppe, und Begriffe wie „Schmarotzer“ oder „Mikroben“ dürften nicht willkürlich als Aufruf zur Gewalt interpretiert werden. Das neue Bonner Urteil folgte dieser Linie und sprach Pirinçci frei – noch nicht rechtskräftig, doch ein klares Signal: Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) schützt auch harte, satirische Kritik.
Dieser Freispruch ist mehr als ein individueller Erfolg. Er zeigt, wie der missbrauchte Volksverhetzungsparagraf oppositionelle Stimmen mundtot machen soll. Pirinçci, mit neun bis zehn Vorverurteilungen ausschließlich wegen Äußerungsdelikten, steht exemplarisch für die Schieflage im Rechtsstaat: Während linke Extremisten oft straffrei provozieren, werden konservative Kritiker systematisch verfolgt. Der Fall mahnt: Der § 130 muss reformiert oder abgeschafft werden, um echte Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Akif Pirinçci hat durchgehalten – ein Vorbild für alle, die nicht schweigen wollen.
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