Freiwillig gleichgeschaltet: Das Bundesverfassungsgericht (Bild: IMAGO / Political-Moments)
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Karlsruher Skandalurteil zu polizeilichen Abschiebungen: Im Namen des Volkes gegen das Volk

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es mit seinem gestrigen Urteil noch schwerer gemacht, wenn nicht höchstrichterlich künftig nahezu vereitelt, Abschiebungen aus Deutschland – sofern diese überhaupt stattfinden – polizeilich durchzusetzen: Die politischen Richter des Zweiten Senats entschieden, dass für die Durchsuchung der Unterkunft eines Menschen, der abgeschoben werden soll, zwingend eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Damit gaben sie der Beschwerde eines Asylanten aus Guinea nach, dessen Zimmer in Berlin im September 2019 aufgebrochen worden war, um ihn nach Italien abzuschieben, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Das Betreten und die Durchsuchung seines Zimmers hatte der Mann als unrechtmäßig empfunden (beziehungsweise sich entsprechend sobald, als die ihm von der Migrationslobby beigestellten üblichen Vertreter sich des Falls angenommen hatten, denn kein Flüchtling dürfte sich auch nur in seinen kühnsten Träumen vorstellen, dass es ein Land auf dieser Welt gibt, das so idiotisch ist, hoheitliche und zwingend gebotene staatliche Durchgriffsmaßnahmen durch eine weltfremde hypermoralische Haltungsjustiz im Namen der angeblichen Grundrechtswahrung sabotieren zu lassen).

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte der Beschwerdeführer zunächst auch erwartungsgemäß – doch dann grätschte nun unerwartet das BVerfG dazwischen, das die Verfassungsbeschwerde unvermutet zuließ und ihm Recht – durch eine fast schon zynische eigenwillige Auslegung von Grundrechten, die man sich in ihrer Spitzfindigkeit und Kompromisslosigkeit vom selben Karlsruher Gericht einmal während der Corona-Zeit gewünscht hätte. Wo ein Wille ist, ist immer auch ein Weg – und wo eben kein Wille ist, geltendes und gebotenes Recht und Schutz der Bevölkerung vor illegalen Zuwanderern anzuwenden, darf eben auch kein Weg sein. Deshalb stellt die abenteuerliche Begründung des Senats fest: Wenn der Aufenthaltsort einer Person “nicht sicher” bekannt sei, handele es sich bei einem derartigen Zugriffseinsatz (der allein dem Zweck der Ergreifung eines gerichtsfest Abschiebepflichtigen dient) formal um eine “Durchsuchung”; und diese muss immer von einem Richter angeordnet werden müsse. Somit sei das Grundrecht des Guineers auf “Unverletzlichkeit der Wohnung” verletzt worden. Einschlägig sei, dass die Polizisten nicht wussten, ob der Mann sich in dem Zimmer aufhielt. Es sei nicht entscheidend , ob etwas oder jemand unmittelbar nach dem Betreten der Wohnung zu sehen sei oder erst aktiv gesucht werden müsse.

Bizarren Lebensfremde

Ganz abgesehen von der Perversion, dass die von den Vätern des Grundgesetzes nach den Abgründen des Dritten Reichs intendierte Unverletzlichkeit der Wohnung gedacht war für eigenen Wohnraum von Deutschen, die vor dem Zugriff der Behördenwillkür im eigenen Land geschützt werden sollen, und nicht für illegal und/oder kriminell gewordene Eingereiste, die erstens ihre gerichtlich angeordnete Ausreise verweigern und deshalb abgeschoben werden sollen, und sich zweitens in einer ihnen zugewiesenen Asylunterkunft befinden: Im Klartext bedeutet dieses Wahnsinnsurteil, dass die Nichtanwesenheit von abschiebepflichtigen Personen in jeder Form auch noch belohnt wird. Es genügt fortan im Grunde schon, sich in ein Nebenzimmer zu begeben, damit eine Durchsuchung illegal wird – denn ein Gericht müsste zunächst für dieses Zimmer ebenfalls einen Durchsuchungsbeschluss ausstellen, und bis dahin ist der Gesuchte längst untergetaucht. Damit wird das ohnehin lächerlich geringe und eher symbolische Bemühen des Rechtsstaats, Personen ihrer Abschiebung zuzuführen, auch noch gezielt sabotiert. Deshalb – und aufgrund seiner bizarren Lebensfremde – ist dieses Urteil schlicht skandalös. Die Asylindustrie kann damit einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen.

Da passt es ins Bild, dass die Verfassungsbeschwerde des Guineers vom Verein Pro Asyl und der “Gesellschaft für Freiheitsrechte” unterstützt wurde, beides NGOs, die zur einträglichen Migrationsindustrie und vorsätzlich agierenden Überfremdungslobby gehören – und in diesem Linksstaat von demselben Staat sogar noch Förderung erfahren, dessen Gewaltmonopol und Rechtspflegeversuche sie unterlaufen und karikieren, neuerdings sogar mit tatkräftiger Unterstützung der Roten Roben in Karlsruhe. In der Polizei herrscht Fassungslosigkeit. Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, kritisiert das Urteil scharf: „Das Bundesverfassungsgericht erschwert unsere Polizeiarbeit. Zwar schafft das Gericht Klarheit in Abschiebesituationen, aber eben mit einem zusätzlichen Aufwand und Richterbeschlüssen, wenn es schnell gehen muss. Ich denke, diese Entscheidung verlangsamt alle politischen Abschiebeinitiativen und zwingt die Ausländerbehörden zu noch mehr Aufwand.”

Alles für die Destabilisierung  und Zerstörung Deutschlands

Eine pragmatische Ableitung aus dem Urteil wagt hingegen Teggatz, der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft: Er meint, die Politik sollte dieses Urteil “als Auftrag” verstehen, die derzeit circa 54.000 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer endlich in Ausreisegewahrsamzentren unterzubringen. Nicht das Urteil erschwere Abschiebungen, sondern die Tatsache, dass sich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auf freiem Fuß befinden. Würden sich diese Personen „ab der Androhung der Abschiebung auf richterliche Anordnung im Ausreisegewahrsam befinden, bräuchte bis zum Vollzug der Abschiebung kein weiterer Beschluss eingeholt werden“. Klingt gut, bloß hat Teggatz den Schuss noch nicht gehört: Diese Politik wird den Teufel tun, so etwas zu beschließen – weil sie gar kein Interesse hat, an den Verhältnissen etwas zu verändern!

So bleibt der Hauptleidtragende dieser ungeheuerlichen Vorgänge weiter die deutsche Öffentlichkeit, die künftig nach noch mehr Anschlägen, Gewalttaten oder Vergewaltigungen davon lesen und hören darf, dass es sich bei den Tätern um “polizeibekannte” und eigentlich “ausreisepflichtige Personen” handelte. Die lustvolle Kaltschnäuzigkeit linker Richter, die mit solchen Urteilen das Volk, in dessen Namen sie vorgeblich urteilen, zur Schlachtbank führen, ist nur mehr atemberaubend. Hämisch wenden sie den Wortlaut von Grundgesetz unter Pervertierung der darin eigentlich gemeinten Schutzzwecke gegen die Deutschen, um die verbrecherische Migrationsagenda zur restlosen Destabilisierung  und Zerstörung Deutschlands dieses Landes abzusichern und ihren Protagonisten den Rücken zu stärken. Ach ja, falls sich irgendjemand wundert: Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats ist übrigens seit dem 7. Oktober dieses Jahres die Linksextremistin Ann-Katrin Kaufhold, die bereits für ein AfD-Verbot plädierte – und für eine notfalls von Gerichten durchzusetzende Klima-Diktatur, sollte der Bundestag für entsprechende Maßnahmen keine Mehrheit zustandebringen. Noch irgendwelche Fragen? (TPL)

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