Während die Politik übers „Stadtbild“ diskutiert: Mord und Totschlag bei türkisch-kurdischen Bandenkriegen in Stuttgart

Zu den vielen Bereicherungen der Massenmigration gehört auch ein Bandenkrieg im Großraum Stuttgart, der, wie es offiziell heißt, zwischen „rivalisierenden multiethnischen Gruppierungen“ ausgetragen wird. Die Brutalität kennt keine Grenzen. Schießereien auf offener Straße, Anschläge mit Handgranaten und Mordanschläge sind seit Jahren üblich, und das bis in die Provinz hinein. Wenn die Opfer überleben, landen sie im Rollstuhl oder im Koma. Die Banden bestehen vor allem aus türkischstämmigen Kurden, aber auch andere Angehörige des bunten Völkergemischs, das seit Jahren nach Deutschland strömt, finden sich in ihren Reihen. Letzte Woche endete der bereits 17. Strafprozess gegen Bandenmitglieder. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte einen zur Tatzeit 17-jährigen Syrer wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und 9 Monaten. Dabei hatte der Syrer am 2. Oktober 2024 in einer Bar in Göppingen 15 Schüsse aus einer Maschinenpistole auf drei seiner Landsleute abgefeuert. Einer starb sofort, die beiden anderen überlebten schwer verletzt. Die Männer waren jedoch völlig unschuldig.

Der Anschlag galt eigentlich einem Führungsmitglied und weiteren Mitgliedern einer rivalisierenden Bande. Zur bei Jugenddelikten höchstmöglichen Haftstrafe von zehn Jahren konnte das Gericht sich trotz dieser ungeheuerlichen Tat jedoch nicht durchringen. Trotzdem spricht etwa „Focus online“ von einem „Knallhart-Urteil“. Laut Timur Lutfullin, dem Sprecher des Landgerichts Stuttgart, seien bisher insgesamt „rund 140 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden“. Darin seien auch Verurteilungen einbezogen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bandenkrieg stehen, etwa frühere Haftstrafen wegen Drogenhandels. In den Verfahren gegen die Gewalttäter seien zudem „mittlerweile mehr als 200 Hauptverhandlungstage“ absolviert worden sind.

Handgranate auf Trauergemeinde bei Beerdigung

Die höchste Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen versuchten Mordes in 15 tateinheitlichen Fällen sei gegen den Werfer einer Handgranate auf eine Friedhofsgesellschaft in Esslingen-Altbach verhängt worden. Aufgrund des Schweigegelübdes habe es jedoch auch wenige Verfahren gegeben, die mit Freisprüchen endeten. Oft würden sowohl Bandenmitglieder als auch Opfer vor Gericht „keine umfassenden Angaben zum Tatgeschehen machen und so nicht zur Sachverhaltsaufklärung beitragen“. Eine konkrete Bezifferung der Kosten, die diese Verfahren verursacht haben, sei angeblich nicht möglich, so Lutfullin weiter. Er räumt jedoch ein, dass jeder Verhandlungstag „mit erheblichem Aufwand verbunden“ sei.

Derzeit findet am Landgericht Stuttgart eine weitere Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes gegen ein Bandenmitglied statt. Der 26-Jährige soll am 28. Januar 2025 einen Imbiss in Stuttgart-Möhringen betreten und dort gezielt mit einer vollautomatischen Schusswaffe auf einen 27-Jährigen gefeuert haben, der den Anschlag überlebte. In Justizkreisen und manchen Medien bildet man sich offenbar ernsthaft ein, man könne diese Gewaltexzesse mit Haftstrafen von 12 Jahren und Jugendstrafen von weniger als neun Jahren wirksam eindämmen. Die Banden lachen jedoch über solche Urteile, zumal die Strafen in aller Regel ohnehin nicht vollständig abgesessen werden müssen. Zudem herrscht dank der offenen Grenzen ja wahrlich kein Fachkräftemangel in diesem Bereich. Es dürfte also illusorisch sein, dass dieser Krieg in absehbarer Zeit endet oder keine neuen Kriege ausbrechen. (TPL)