Verstopfung der Gerichte durch Entartungen des Asylrechts (Symbolbild:Imago)
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Ablehnungsquote syrischer Asylanträge bei 99 Prozent: Deutschen Verwaltungsgerichten blüht Mega-Klagewelle wie nach 2015

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Seit dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien vor einem Jahr lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Asylanträge syrischer Flüchtlinge massenhaft ab; die von Außenminister Johann Wadephul rührend beschworene “totale Zerstörung” und andere Dramatisierungen mit dem Ziel, eine überfällige und rechtlich gebotene Remigration der hier lebenden rund eine Million Syrer in ihre Heimat auf jede erdenkliche Weise zu verhindern, hat sich in der Behördenpraxis zum Glück nicht herumgesprochen – dort wird pflichtgemäß abgelehnt, und zwar mit eindeutiger Tendenz und absolut begründet: Kein Asylantrag, da in Syrien kein Krieg mehr herrscht.

Im Oktober 2025 wurden, so “Focus”, vom BAMF 3.134 Fälle entschieden: Nur ein einzige erhielt Asyl, weiter gab es 10 Flüchtlingsanerkennungen, 9 Personen bekamen subsidiäre Schutze, bei 6 wurden Abschiebestopps verhängt – und der Rest wurde abgelehnt; eine Ablehnungsquote von 99 Prozent. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit – denn der Hauptfluchtgrund – die behauptete Verfolgung durch das Assad-Regime oder dortige Zwangsrekrutierung – ist entfallen. Verfahren, die monatelang ruhten, laufen nun zügig an; zu Monatswechsel waren noch 52.881 offene Fälle aus.

“Fehlende Grundbedürfnisse”

Doch hier entsteht nun in diesem defekten, von der Asylindustrie längst systematisch lahmgelegten Rechtsstaat ein Problem: Der auf Asylrecht spezialisierte Jurist Michael Brenner warnt vor einer „Mega-Klagewelle“: Viele Bescheide ergingen ohne vorherige Anhörung, und das Bamf folge einer pauschalen Weisung – mit der Folge, dass die “Einzelfälle” nicht mehr geprüft würden. Dabei wäre, so der Asylanwalt, ein Abschiebeverbot angemessen – bei schweren Krankheiten (z. B. Krebs, in Syrien unbehandelbar) oder “fehlenden Grundbedürfnissen” (Wasser, Strom, Wohnraum). Zudem seien viele Syrer, vor allem Kinder, inzwischen „verwestlicht“ – weshalb sie die Abschiebung in islamistischen Gruppen gefährden könnte. Dies beträfe zum Beispiel “Frauen ohne Kopftuch”.

Das ist also die neueste Masche: Zuerst sollen die Deutschen seit zehn Jahren das Integrationsversagen, die Folgen der Islamisierung und anhaltende Gewalt )(in vielen Deliktgruppen vor allem durch syrische Täter) erdulden – und jetzt sollen die Syrer hier bleiben, weil sie angeblich zu gut im Westen integriert seien, um nach Syrien gefahrlos zurückzugehen? Eine schlimmere Verhöhnung des Rechtsstaats und der Schutzinteressen der Deutschen lässt sich kaum denken…. Brenner ist jedoch, wie die gesamte Migrationslobby, euphorisch und prophezeit, dass viele Ablehnungen gerichtlich kippen werden. Schon heute dauern die Verfahren ein bis drei Jahre – doch das wird sich bald deutlich ausweiten, eben weil eine riesige Klagelawine droht. Karoline Bülow, die Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, sieht die Gerichte perspektivisch weiter überlastet durch “prognostisch steigende Verfahrenseingänge“, und zieht sogar Parallelen zu 2015. (TPL)

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