Von Mietnomaden verlassene zerstörte Wohnung (Symbolbild:Imago)
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Dieser „Rechtsstaat“ wird zur Lachnummer: Richter erlaubt Mietnomaden Rückkehr in Wohnung – trotz Zahlungsverweigerung

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Ein Richter im nordrhein-westfälischen Lemgo hat den zahllosen Skandal-Urteilen in diesem Land, die jeglichem Rechtsempfinden Hohn sprechen, ein weiteres hinzugefügt. Er erlaubte einem Ehepaar von Mietnomaden, in dessen Wohnung zurückzukehren, obwohl es seine Miete nicht zahlt, sich aber dennoch weigert, auszuziehen. Das Paar hatte eine Ferienwohnung eigentlich nur für fünf Nächte gemietet, verlängerte seinen Aufenthalt dann aber einfach. Der Mann gab sich als Geschäftsführer einer Firma aus und behauptete, die Miete werde von dort bezahlt.

Dann, als die Vermieter dies überprüften, kam heraus, dass die Firma längst pleite war. Daraufhin wurden die beiden der Wohnung verwiesen, wogegen sie wiederum klagten und vor Gericht eidesstattlich behaupteten, sie seien hinausgedrängt und ihre Kartons nach draußen geworfen worden. Später sei das Schloss ausgetauscht gewesen.

“Verbotene Eigenmacht“

Richter Ulrich Heistermann entschied deshalb, dass das Paar wieder in die Wohnung gelassen werden muss. Denn wer jemanden ohne Beschluss aussperre, begehe „verbotene Eigenmacht“. Selbst wenn keine Miete gezahlt werde, dürfe ein Vermieter nicht eigenmächtig räumen. Immerhin umgingen die Vermieter die Rückkehr der Mietpreller, indem sie direkt nach dem Urteil 1.500 Euro Sicherheitsleistung beim Amtsgericht hinterlegten. Laut Gerichtsangaben ist die Zwangsvollstreckung damit abgewendet und das Paar darf nur zurück, wenn es ebenfalls diesen Betrag als Sicherheit leistet.

Die beiden haben eine lange Vorgeschichte als Mietnomaden: 2024 mieteten sie sich mit gefälschten Ausweisen und erfundenen Berufsangaben ebenfalls in Lemgo ein, ohne die Miete zu zahlen. 2021 zogen sie in Niedersachsen das gleiche Spiel ab und lebten, trotz Räumungsklagen, jahrelang mietfrei. Ein Strafverfahren wurde später eingestellt. Laut Amtsgericht liegen mehrere Strafanzeigen wegen ähnlicher Vorkommnisse vor – und trotz dieser offenkundig kriminellen Vorgeschichte hat ihre Masche weiter Erfolg. Ob dies nun einer absurden Gesetzgebung oder weltfremden Richtern zu verdanken ist, ändert nichts an diesem Skandal. (TPL)

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