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Keine Neuauszählung für das BSW – Merz kann Kanzler bleiben

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Ich halte es für falsch, dem #BSW die #Neuauszählung zu verweigern, denn das fördert nur Legendenbildung bzw. Opfernarrativ. Was hat man zu befürchten? Reichen die Stimmen nicht, ist es geklärt. Hat das BSW doch die 5%-Hürde überschritten, ist es der Wählerwille. (Tobias Huch)

Es geht ja das Gerücht um, dass Friedrich Merz gar kein legitimer Bundeskanzler ist, weil bei der letzten Bundestagswahl nicht richtig gezählt worden ist – zu Ungunsten des BSW, das die Machtverhältnisse hätten ändern können (wenn es denn wirklich gewollt hätte).

Nun hat sich der Wahlprüfungsausschuss an die Seite des „Kanzlers“ gestellt. Logischerweise, oder?

Noch mal von Anfang an:

Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit 4,981 % der Zweitstimmen knapp 9.529 Stimmen unter der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste damit den Einzug in den Bundestag. Die Partei vermutete Zählfehler, wie Verwechslungen mit ähnlich benannten Kleinstparteien (z. B. Bündnis Deutschland) oder falsch als ungültig gewertete Stimmen, und forderte eine bundesweite Neuauszählung. Zunächst scheiterte ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht im März 2025 aus formellen Gründen – es fehlte eine spezifische Pflichtverletzung staatlicher Organe, und Parteien haben kein direktes Einspruchsrecht gegen das Wahlergebnis.
Das Gericht verwies auf den parlamentarischen Weg über den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags.Das BSW legte anschließend offiziell Einspruch ein und sammelte Belege für „statistische Anomalien“. 
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes über die Gültigkeit der Wahl entscheidet, hat jetzt in einer internen Beschlussempfehlung  die Einsprüche des BSW als unbegründet eingestuft. Der Ausschuss tagt am 4. Dezember 2025, um eine Empfehlung zu fassen, die dann vom Bundestagsplenum bestätigt werden muss. Eine Neuauszählung wird nicht empfohlen.Gründe für die Ablehnung:
  • Keine systematischen Fehler zulasten des BSW: Es liegen keine Hinweise auf mandatsrelevante Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften vor. Die von der Partei geltend gemachten bundesweiten Auszählungsfehler (z. B. Verwechslungen oder ungültige Stimmen) konnten nicht ausreichend belegt werden. Stattdessen werden Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis als üblich und Teil der vorgesehenen Prüfmechanismen (z. B. Korrekturen durch Wahlleiter) eingestuft.
  • Geringe Auswirkungen lokaler Nachzählungen: Bereits durchgeführte Nachzählungen in betroffenen Bezirken führten nur zu minimalen Korrekturen zugunsten des BSW. Diese reichten nicht aus, um die Fünf-Prozent-Hürde zu erreichen, und deuten nicht auf einen bundesweiten Fehler hin.
  • Fehlender ausreichender Anlass für eine Neuauszählung: Der Ausschuss sieht keinen „mandatsrelevanten Wahlfehler“, der eine vollständige Neuauszählung rechtfertigen würde. Die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen bestätigen dies: Die Prozesse entsprechen dem Standard und sind transparent.

Die Reaktionen fallen verständlicherweise nicht so positiv aus:

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Empfehlung scharf als „Durchsetzung durch Demokratieverächter“ und sprach von politischer Angst vor einem Mandatsverlust der Regierungskoalition (CDU/CSU/SPD), da ein BSW-Einzug deren Mehrheit gefährden würde. Die Partei plant eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, falls der Bundestag die Ablehnung bestätigt. Das BSW fordert zudem eine Reform des Wahlrechts, darunter festere Fristen für Ausschussentscheidungen und ein direkteres Parteienspruchsrecht, da der Bundestag „Richter in eigener Sache“ sei.Die Debatte unterstreicht Spannungen um die Wahltransparenz in Deutschland, bleibt aber auf faktenbasierte Prüfungen beschränkt – ohne Belege für Manipulation.
Fabio de Masi ergänzt:
Verrat an Demokratie und Rechtsstaat! Wie von uns vorausgesagt, will die Große Koalition unseren Wahleinspruch trotz belegter struktureller Zählfehler zu Lasten des BSW ablehnen! Dafür gibt es nur einen Grund! Die Mehrheit von Merz. Wir werden nach Karlsruhe ziehen!
Ob das was bringt, ist fraglich, denn das Bundesverfassungsgericht wurde rechtzeitig personell „umgebaut“, so dass, da auch nichts mehr schief gehen kann. Und zur Not tut es dann auch ein leckeres Abendessen mit Mitgliedern der Bundesregierung.
Leben wir tatsächlich bereits in einer Pseudo-Demokratie. Lassen wir diesbezüglich noch mal einen Experten zu Wort kommen:
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Und hier noch mal eine juristische Einordnung des Skandals:
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Sevim Dağdelen kommentiert diesen Skandal wie folgt:
Es nährt das vorhandene Misstrauen in den Bundestag und die Merz-Regierung weiter, dass der von den Regierungsparteien majorisierte Wahlprüfungsausschuss nach langer Verschleppung nunmehr der Neuauszählung eine Absage erteilt und dem Parlament Ablehnung empfiehlt. Das Votum zur eigenen Mehrheits-und Machtsicherung war absehbar. Und doch, jeder vernünftig denkende Mensch stimmt bei einem derart knappen Ergebnis von nur wenigen Tausend angeblich fehlenden Stimmen und der Vielzahl der vom BSW vorgetragenen begründeten Zweifel an dessen Richtigkeit einer gründlichen Überprüfung zu.
Woher rührt die Angst vor einer öffentlichen Überprüfung, die im Sinne von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist? Man darf gespannt sein, ob Grüne, Linke und AfD am Ende im Bundestag bei diesem schäbigen Schmierentheater zur eigenen Postenrettung auch noch mitmachen oder ob sie mit einem NEIN zur Ablehnung die Große Koalition aus Union und SPD bei der Lebensversicherung für die Merz-Regierung demonstrativ wenigstens im Regen stehen lassen?
So oder so, das BSW wird die Demokratie wider die Antidemokraten verteidigen und das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Karlsruher Richter dürften gemäß ihrer eigenen Urteile für die Entscheidung zur Neuauszählung nicht so lange brauchen wie die Richter in eigener Sache im Bundestag.
Ob sich die AfD geschlossen auf die Seite des BSW stellt, ist noch nicht sicher – vielleicht mal in Thüringen nachfragen, wie dort die Stimmung ist.
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