In München wurde der talentfreie und kaum bekannte“Rapper” Alper G. (32) alias als „Tatverdacht“, ein denkbar primitiver “Künstler” mit türkischem Migrationshintergrund zu einer Haftstrafe von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie “Bild” berichtet, stellt die Strafe eine Erhöhung um neun Monate gegenüber dem ursprünglichen Urteil von sieben Jahren dar. Grund für die Verlängerung: Der Musiker aus dem Ruhrgebiet hatte im Gerichtssaal einen Staatsanwalt bedroht und beleidigt.
Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2024 während eines Prozesses am Landgericht München I. Alper G., der mit türkischen Wurzeln aus Herne stammt, war wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und weiterer Delikte angeklagt. Er und seine Komplizen hatten Rentner mit “Schockanrufe“ um ihr Erspartes gebracht, indem sie sie mit erfundenen Notfällen in Panik versetzten. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft.
Kein Wort es Bedauerns
Der Gangster-Rapper flippte aus, als das Urteil verkündet wurde. Laut Berichten der „Münchner Merkur“ schrie er den Staatsanwalt Richard Caja an: „Du Hund. Ich bringe dich um!“ Zudem spuckte er in dessen Richtung. Wachtmeister mussten den tobenden Angeklagten überwältigen und fesseln, da er seine Aggressionen kaum kontrollieren konnte. Der Vorfall führte zu zusätzlichen Anklagen wegen vier Fällen von Beleidigung und Bedrohung. Am 29. November 2025 stand Alper G. erneut vor der 3. Großen Strafkammer. Dr. Laurent Lafleur, Sprecher des Landgerichts München I, erklärte: „Die Kammer hat den Angeklagten wegen der Bedrohung und Beleidigungen verurteilt. Die bestehende Strafe wurde auf sieben Jahre und neun Monate angehoben.“
Straferschwerend wirkten seine umfangreichen Vorstrafen, die seine „Gleichgültigkeit gegenüber dem deutschen Rechtssystem“ unterstreichen. Im Prozess gestand der Rapper die Vorwürfe durch seinen Anwalt Ömer Sahinci (47). Sahinci verlas ein Geständnis und argumentierte: „Er war emotional aufgebracht, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Deshalb ließ er sich zu den Äußerungen hinreißen.“ Allerdings fehlten jegliche Worte des Bedauerns. Stattdessen störte Alper G. die Verhandlung mehrmals mit Zwischenrufen, etwa während der Zeugenaussage des bedrohten Staatsanwalts. (JS)






















