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Durchgeknalltes Deutschland: Straffrei, wenn man sich beim Schwarzfahren ein Schild um den Hals hängt

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Eine 29-jährige Leipziger nonbinäre Aktivistin fuhr dreimal ohne Ticket im ICE quer durch Deutschland, trug aber ein großes Schild: „Ich fahre ohne gültigen Fahrschein! Mobilität sollte keine Klassenfrage sein.“ Ergebnis: Das Amtsgericht Leipzig sprach sie frei. Begründung des Richters: Wer offen erklärt, dass er schwarzfährt, „erschleicht“ nichts – also keine Straftat nach § 265a StGB. Sie muss nur die normalen Fahrpreise plus 60 Euro Aufschlag nachzahlen. Keine Geldstrafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, null Konsequenzen.

Willkommen in Absurdistan. Derselbe Paragraph aus dem Jahr 1938, ursprünglich gegen „Zechpreller“ in der NS-Zeit geschaffen, schickt jährlich Zehntausende in die Mühlen der Justiz – vor allem Arbeitslose, Wohnungslose, Menschen, die sich das Ticket schlicht nicht leisten können. 87 Prozent der Verurteilten haben kein Einkommen. Viele landen mit Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen können. Wer aber laut, ideologisch aufgeladen und medienwirksam mit Pappschild provoziert, wird vom selben Gesetz belohnt und geht straffrei aus.

Das ist keine Gerechtigkeit, das ist Klassenjustiz mit Ansage. Der stille Hartz-IV-Empfänger, der aus Verzweiflung schwarzfährt, bekommt 90 Tagessätze oder Knast. Die performative Aktivistin mit politisch korrektem Slogan wird zur Heldin erklärt und darf weiter agitieren. Das Gericht feiert das auch noch als „konsequente Auslegung des Gesetzeswortlauts“. In Wahrheit ist es ein Offenbarungseid: Ein NS-Relikttatbestand wird zum Freifahrtschein für die, die es am lautesten schreien.

Die Folgen sind absehbar. Verkehrsunternehmen warnen vor einem Dammbruch: Wenn ein einfaches Schild reicht, um straffrei zu bleiben, wird jeder zweite Zug bald zur Demo-Bühne. Kontrolleure, die ohnehin täglich beschimpft und bedroht werden, stehen dann endgültig als Deppen da. Und wer zahlt das alles? Der ehrliche Pendler, der jeden Monat 100 Euro und mehr für sein Deutschlandticket berappt, während andere mit Plakat gratis luxuriös im ICE sitzen.

Seit Jahren fordern Verbände, Anwälte und sogar Teile der Politik, § 265a endlich zu streichen oder zumindest zu einer Ordnungswidrigkeit herunterzustufen. Passiert ist: nichts. Stattdessen inszenieren Gerichte weiter diese Farce und zementieren den Eindruck: Regeln gelten nur für die Kleinen und Leisen.
Wer morgens um sechs Uhr brav sein Ticket löst, zur Arbeit fährt und dieses marode System mit seinen Steuern am Laufen hält, wird zum Deppen der Nation erklärt. Dieser Leipziger Freispruch ist kein Sieg der Meinungsfreiheit – er ist ein Schlag ins Gesicht jedes ehrlichen Bürgers.

(SB)

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