Alexander Schweitzer (Bild: Staatskanzlei RLP / Kay)
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Passives Mitlesen von „menschenfeindliche“ Inhalten reicht: Rheinland-Pfalz bedroht Beamte mit Verfahren

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Das Land Rheinland-Pfalz unter Genosse Ministerpräsident Alexander Schweitzer verschärft den Kampf gegen angebliche Verfassungsfeinde. Dazu setzt Schweitzer seine Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erheblich unter Zugzwang: Schon das stillschweigende Dulden von als „menschenfeindlich“ eingestuften Äußerungen kann dort ein Disziplinar- oder gar Strafverfahren nach sich ziehen. 

Was sich derzeit in Rheinland-Pfalz abspielt, ist ein erschreckendes Zeugnis dafür, wie weit sich politische Behörden inzwischen von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt haben. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes geraten dort unter einen Generalverdacht, der kaum noch mit gesundem Menschenverstand zu erklären ist. Es genügt bereits, in einer Chatgruppe anwesend zu sein, in der irgendein anderer Teilnehmer menschenfeindliche Inhalte verbreitet, um selbst in den Fokus der Disziplinarstellen zu geraten. Nicht das aktive Verbreiten solcher Inhalte soll entscheidend sein, sondern bereits das bloße Mitlesen, das „passive Hinnehmen“. Damit wird eine Grenze überschritten, die in einem freiheitlichen Staat niemals überschritten werden dürfte.

Die Behörden konstruieren eine Art Pflicht zur politischen Wachsamkeit, die faktisch bedeutet: Jeder muss jede Nachricht bewerten, sich unverzüglich distanzieren oder am besten sofort die Gruppe verlassen, um sich nicht selbst zu belasten. Wer das nicht tut, soll künftig mit Verfahren rechnen. Diese Logik erinnert weniger an demokratische Kontrolle, sondern an ein Klima der Angst, in dem der Staat seine Bediensteten wie verdächtige Untertanen behandelt. Von eigenständigem Denken oder einem Vertrauensverhältnis zum Staat kann unter solchen Bedingungen keine Rede mehr sein.

Hinzu kommt, dass Rheinland-Pfalz bereits zuvor gezeigt hat, wohin die Reise geht: Wer Mitglied in einer politisch unerwünschten Partei – sprich der AfD –  ist, gilt allein dadurch als problematisch – auch ohne irgendein persönliches Fehlverhalten. So die im Sommer eingeführte Demokratie-Erklärung, die nun bereits genutzt wird, um offenbar AfD-Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen auszuschließen. Weil die AfD vom rheinland-pfälzischen Innenministerium auf einer „Liste extremistischer Organisationen“ geführt wird, könnten AfD-Politiker die notwendige Erklärung, in den vergangenen fünf Jahren keiner extremistischen Organisation angehört zu haben, nicht unterzeichnen, berichtete die Junge Freiheit (mehr dazu hier).Zusammen mit der neuen Praxis ergibt das ein beunruhigendes Gesamtbild politischer Gesinnungsprüfung. Statt Freiheit, Pluralität und Rechtsstaatlichkeit rücken Überwachung, Anpassungsdruck und die Angst, durch Schweigen schon schuldig zu sein, in den Vordergrund. Wenn ein Staat derart tief in das private Kommunikationsverhalten seiner Mitarbeiter hineinregiert, hat er eine rote Linie überschritten, die für jeden Bürger alarmierend sein sollte.

(SB)

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