Rheinland-Pfalz inszeniert sich weiter als bundesweiter Vorkämpfer gegen die AfD und schreckt dabei vor keiner Grenzüberschreitung zurück. In einem Rundschreiben des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken mit dem Titel: „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst -Verhalten in sozialen Medien und Messenger-Chatgruppen“, soll über „die allgemeine Belehrung zur Verfassungstreuepflicht hinaus für dieses Thema“ “sensibilisiert” werden. Zunächst wird daran erinnert, dass Beamte auch außerdienstlich dazu verpflichtet seien, im Rahmen der Grundordnung zu handeln und „für deren Erhalt aktiv einzutreten“. Dann wird auf strafrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen hingewiesen, die bei Beamten disziplinarrechtliche, bei Tarifangestellten arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen können.
Ein Verstoß gegen die Treupflicht könne bereits „in Fällen des aktiven Versendens oder positiven Kommentierens von menschenfeindlichen, rassistischen, den Nationalsozialismus verherrlichenden oder sonst mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehenden Inhalten in sozialen Medien und Chatgruppen“ vorliegen. Schon das „passive Hinnehmen“ derartiger Inhalte, „insbesondere in Chatgruppen, denen man sich angeschlossen hat“, könne „Zweifel an der Verfassungstreue begründen und damit den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“, heißt es weiter.
Auch ohne direkte Erwähnung ist klar, wer gemeint ist
Und damit auch wirklich überhaupt kein Zweifel bestehen bleibt, wird am Ende nochmals gemahnt: „Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass ein oben beschriebenes inner- oder außerdienstliches Verhalten – auch wenn es noch keinen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ darstellt, „beamten- oder disziplinarrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Folgen haben kann“.
Die AfD wird in dem Brief zwar nicht erwähnt, aber nur, weil dies rechtswidrig wäre. Natürlich weiß auch so jeder, wer gemeint ist. Die in dem Schreiben verwendete Phraseologie wird immer auf die AfD angewandt, auch ohne sie direkt zu nennen – so wie zuletzt von Bundespräsident Steinmeier in seiner Pro-Parteiverbots-Rede. Das Schreiben fügt sich in den Gesamtkontext ein, dass man in Rheinland-Pfalz so entschlossen und antidemokratisch wie nirgends sonst gegen die AfD vorgeht. Inzwischen wird von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes sogar verlangt, jeden Social-Media-Post, der ihnen unter die Augen kommt, genauestens daraufhin zu überprüfen, ob er nichts enthält, was gegen die linken Sprachregeln verstößt und alles zu denunzieren, was darunter fallen könnte. Es ist eine neue, ungeheuerliche Entgleisung, die hier betrieben wird.
Alle drei Staatsgewalten im Kampf gegen die Opposition
Nachdem die AfD im Mai im „Gutachten“ des Bundesverfassungsschutzes als angeblich „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, wollte SPD-Innenminister Michael Ebling AfD-Mitglieder grundsätzlich den Zugang zum Staatsdienst verwehren. Dies wurde dann zwar nicht umgesetzt, weil es rechtlich nicht haltbar gewesen wäre, Bewerber müssen nun aber eine Erklärung abgeben, „dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben“. Darunter fällt dann doch die AfD. Dies hielt man aber immer noch nicht für ausreichend, weil darin nicht ausdrücklich die außerdienstliche Tätigkeit der Mitarbeiter auf Plattformen oder in Chats erwähnt ist. Deshalb sah man sich nun zu dem neuen Rundschreiben veranlasst.
Die Demokratie-Erklärung diente offenbar bereits als Vorwand, um AfD-Bewerber für die Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen auszuschließen. Im September wurde der AfD-Kandidat Joachim Paul unter hanebüchenen Vorwänden von der aussichtsreichen Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Dies war der bisherige Höhepunkt des putschartigen Kampfes der Alt-Parteien unter Aufbietung aller drei Staatsgewalten gegen die AfD, wobei die von ihnen beherrschte Justiz nach Kräften mitwirkt, wie das unsägliche Rundschreien nun erneut auf erschütternde Weise bestätigt. (TPL)























