Neuer Wehrdienst für junge Männer beschlossen – hagelt es diverse Anzeigen?

Die Linksregierung kann jubeln. Sollte im ewigen Urkainekrieg mal Not am Mann sein, stehen bald genügend junge deutsche Männer zur Verfügung, die die nach Deutschland geflohenen ukrainischen jungen Männer als Schlachtvieh im Schützengraben ersetzen können:

Der Merkur schreibt:

„Auch nach der namentlichen Abstimmung im Bundestag ist klar: Die Reform des Wehrdienstes in Deutschland kommt. Die Auszählung ergab eine Mehrheit im Bundestag für die Pläne der Bundesregierung. Das neue Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer sowie die Wiedereinführung der Wehrerfassung durch einen Fragebogen vor.“

Nur haben unsere Abgeordneten eins nicht bedacht. Diese Art „Ausschreibung“ ist nämlich ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Dr. Google erklärt uns, was dahintersteckt und wie man sich erfolgreich gegen diese miese Diskriminierung wehren kann:

Eine Anzeige wegen einer nicht diversen Ausschreibung

bezieht sich meist auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn Stellenausschreibungen diskriminierende Formulierungen enthalten (z. B. nur „männlich/weiblich“ statt „m/w/d/i“ oder „m/w/gn“), wodurch Bewerber*innen aufgrund ihres Geschlechts, Alters, ihrer Herkunft etc. benachteiligt werden. Betroffene abgelehnte Bewerber können Entschädigungsansprüche geltend machen, die bis zu drei Monatsgehälter betragen können, wobei die Frist hierfür zwei Monate ab Ablehnung beträgt. Unternehmen riskieren Klagen, Abmahnungen und Schadensersatz, wenn sie diese Regeln missachten, weshalb eine neutrale Formulierung wie (m/w/d) entscheidend ist. 

Was tun, wenn Sie eine diskriminierende Anzeige entdeckt haben?
  • Prüfen Sie Ihre Ablehnung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Ablehnung erhalten haben, da die Frist für Ansprüche mit dem Zugang beginnt.
  • Fordern Sie Ansprüche schriftlich: Machen Sie Ihre Ansprüche nach dem AGG innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Ablehnung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend.
  • Suchen Sie Beratung: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine zentrale Anlaufstelle und bietet Unterstützung.
  • Rechtliche Schritte: Falls der Arbeitgeber nicht reagiert, können Sie eine Klage einreichen. 
Was droht Arbeitgebern?
  • Entschädigung: Bis zu drei Monatsgehälter für abgelehnte Bewerber.
  • Beweislastumkehr: Das Unternehmen muss beweisen, dass die Ablehnung nicht diskriminierend war.
  • Rechtliche Kosten: Anwalts- und Gerichtskosten können anfallen.
  • Reputationsschaden: Schlechte Publicity und Imageschaden für das Unternehmen. 
Wie formulieren Sie korrekt?
  • Verwenden Sie neutrale Formulierungen wie (m/w/d) (männlich/weiblich/divers) oder (m/w/gn) (männlich/weiblich/geschlechtsneutral), um alle Geschlechter einzubeziehen.
  • Achten Sie auf Formulierungen, die nicht aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder sexueller Identität diskriminieren. 
Wichtig zu wissen
  • Eine nicht AGG-konforme Anzeige allein reicht für eine Klage nicht aus; es muss ein Bewerber abgewiesen worden sein, für den die Anzeige diskriminierend war. 

Der letzte Hinweis ist besonders wichtig. Nun sollten die „Transformer“ sich alle mal fleißig bewerben und mustern lassen. Da könnte so manch eine klamme Kasse wieder gefüllt werden.