Erinnert sich noch jemand an die gute alte Zeit, in der im Bundestag beleidigt wurde, als hätte man sich auf einem Zuhältertreffen verirrt? Die ehrenwerte Süddeutsche Zeitung hat da mal etwas zusammengestellt:
„Auf den unangefochtenen Ersten Platz der Schimpfliste kommt Herbert Wehner. 58 Ordnungsrufe hat der SPD-Politiker erhalten. Vor allem mit dem CSU-Staatssekretär Erich Riedl lieferte sich Wehner gerne Duelle. So 1982: Riedl, nach einem Zwischenruf von Wehner: Herr Kollege Wehner, passen Sie auf! Der Präsident hat seine Strichliste dabei! Sie kriegen wieder einen Ordnungsruf. Wehner: Auf den Strich gehe ich nicht! Das können Sie machen!
Auf Rang 2 der Schimpfliste liegt der SPD-Politiker Ottmar Schreiner mit 40 Ordnungsrufen. Manche der Beleidigungen Schreiners riefen sogar poetische Assoziationen hervor, wie 1987: Schreiner, SPD: Nach der Rede des Bundesarbeitsministers habe ich mich gefragt, was denn schlimmer sei: eine Hand in der Tasche oder ein Brett vor dem Kopf? Jochen Feilcke, CDU/CSU: Und Sie haben kein Brett vor dem Kopf beim Reden? Schreiner: Sie sind von Brettern geradezu umzingelt, Herr Kollege Feilcke.
Auf dem dritten Platz mit 12 Ordnungsrufen liegt der Grünen-Politiker Joschka Fischer. Dafür ist einer seiner Aussprüche am Bekanntesten. 1984, nach heftigen Tumulten und mehreren Zwischenrufen Fischers, als der Grünen-Abgeordneten Christa Nickels das Wort entzogen wird, entspannt sich folgender Dialog zwischen Fischer und Vizepräsidenten Richard Stücklen: Stücklen: Herr Abgeordneter Fischer, ich schließe Sie von der weiteren Teilnahme an der Sitzung aus! Fischer: Schließen Sie uns doch am besten gleich alle aus! Stücklen: Ich unterbreche die Sitzung des Bundestages, bis der Herr Abgeordnete Fischer, der von der weiteren Teilnahme der Sitzung ausgeschlossen ist, den Plenarsaal verlassen hat. Die Sitzung ist unterbrochen. Danach ruft Fischer: „Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!“
Außer, dass man Ordnungsrufe verteilte, ist da nicht viel passiert. Doch die Zeiten ändern sich. Jetzt gibt es die so genannte „Majestätsbeleidigung“, mit der sich die ach so sensiblen Politiker gegen den „Volkszorn“ wehren dürfen, der zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden ist und nebenher auch noch Kohle in die ständig klammen Kassen der Beleidigten spült. Vor allen Dingen die „Joschka-Fischer-Partei“ ist da ganz vorne mit dabei und selbst der Bundeskanzler scheint ziemlich empfindlich zu sein.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz verteidigt fleißig die armen Opfer der angepissten Politiker. Hier ein neuer Fall:
„Ein Strafrichter in BW hat für die Beleidigung eines Grünenpolitikers als „Arschloch“ doch tatsächlich einen Strafbefehl mit 50 Tagessätzen nach § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) unterschrieben. Das Gericht ist der Ansicht, dass diese (konkrete) Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken des Mandatsträgers erheblich zu erschweren. Der Post hatte eine zweistellige Anzahl von Views. Wir werden dem Gericht ein wenig Rechtsfortbildung geben.“
Der CDU-Politiker Armin Laschet hat da eine ganz eigene Meinung über diese „Arschloch-Skandale“:

Vielleicht kommt mal irgendein schlauer Richter zu der Erkenntnis, dass „Arschloch“ keine Beleidigung ist, sondern lediglich die Bezeichnung eines Körperteils, wie Mund, Herz und Hand.
Denn was wäre ein Arsch ohne Arschloch? Ziemlich scheiße, oder?























